Bislang galt in OÖ die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen. Ab 28. August wird die Maske nur mehr in folgenden Bereichen zur Pflicht, wie das Land OÖ Mittwochvormittag mitteilt:
● Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
● Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
● In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
● In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
● Im Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt, Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
● In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
● In Bankfilialen
● In Postfilialen sowie bei Postpartnern
● Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglasscheibe) vorhanden sind
● Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
● In Amtsgebäuden der oö. Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kundenfrequenzen bzw. Parteienverkehr und wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)
"Die strengere Regelung in Bezug auf das Tragen des Mund-Nasenschutzes in Oberösterreich war, besonders im Hinblick auf die Entwicklungen der Infizierten-Zahlen in den vergangenen Wochen, ein wichtiger Schritt. Mit Start der Corona-Ampel soll künftig in ganz Österreich klar sein, welches Risiko und - damit verbunden - welche Maßnahmen in welchem Gebiet gültig sind. Für eine österreichweit gleiche Ausgangsbasis ist man mit den Experten des Corona-Boards übereingekommen, ab 28. August die Bundes-Regelungen zum Tragen des Mund-Nasenschutzes auch in Oberösterreich zu übernehmen", sagt dazu Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).