Urteil ist da

Opfer bei Begräbnissen – Dieb (42) räumt Häuser leer

Unverschämte Einbruchserie: Während die Bewohner bei Begräbnissen waren, räumte ein Dieb ihre Häuser leer. Jetzt stand der 42-Jährige vor Gericht.

Oberösterreich Heute
Der Prozess fand am Landesgericht Ried im Innkreis statt.
Der Prozess fand am Landesgericht Ried im Innkreis statt.
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Die Vorgangsweise war stets die selbe und besonders unverfroren: Der Deutsche durchforstete im Internet 42-Jährige Sterbeanzeigen. So erfuhr er, ob die Verstorbenen Hinterbliebene haben. Dann nutzte der Mann die Zeit der Trauerfeier, um einzubrechen

Ende November vergangenen Jahres wurde er auf frischer Tat ertappt: Der hatte in Aurolzmünster (Bez. Ried im Innkreis) ein Kellerfenster aufgedrückt und war ins Gebäude gelangt. Nachdem er alle Räume durchwühlt hatte, wollte er flüchten. Die Polizei wartete aber bereits auf ihn.

Unzählige Einbrüche

Im April wurde der Verdächtige in die Justizanstalt Ried in Innkreis gebracht. Er war zum Teil geständig. Der Langfinger aus Rotthalmünster (Bayern) war nicht zum ersten Mal aktiv: Wie sich herausstellte, schlug er unzählige Male zu. Bereits seit Mai 2015 war er in den Bezirken Ried, Braunau und Schärding auf Beutezug.

Die Beamten durchsuchten die deutsche Wohnung des mutmaßlichen Täters. Sie stellten Unmengen an Diebesgut aus Österreich und Deutschland sicher – darunter Schusswaffen, Messer und Dolche aus beiden Weltkriegen sowie Schmuck, Münzen und Zahnersatz mit Goldfüllungen. Der Schaden belief sich auf mehr als 100.000 Euro.

Nun wurde dem Einbrecher vor einem Schöffengericht in Ried im Innkreis der Prozess gemacht. Der Mann bekam drei Jahre Freiheitsstrafe, das Urteil ist rechtskräftig.

"Schizophrene Persönlichkeit"

Laut den "Oberösterreichischen Nachrichten" hat ein Gutachter dem Angeklagten "eine schizophrene Persönlichkeitsstörung und zwanghafte paranoide Züge sowie eine schwere Charakterstörung" attestiert. Das Urteil ist rechtskräftig: Sowohl Staatsanwalt als auch der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel. Auch seine labile psychische Verfassung war strafmildernd.

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