Vandalismus-Akt in der Donaustadt sorgt für doppelten Ärger! Am 5. Juli soll ein 21-Jähriger gegen 17 Uhr insgesamt 13 Motorräder umgestoßen haben – "Heute" berichtete. Unter den Geschädigten waren auch Jonas* (Name von der Redaktion geändert) und seine Lebensgefährtin. Ihre beiden Motorräder standen in der Meißnergasse und landeten nach der Attacke auf einem dritten Fahrzeug. Dem Paar sei zunächst nicht aufgefallen, dass ihre Fahrzeuge am Boden lagen, da sie diese nicht täglich benutzen.
Wie Jonas im Gespräch mit "Heute" erzählt, stand rund vier Tage später, am 9. Juli die Polizei vor seiner Wohnungstür. Da nur seine Partnerin zu Hause war, sprach zunächst sie mit den Beamten.
"Sie haben uns über das Kennzeichen ausgeforscht. Der Besitzer des untersten Motorrads wollte wegfahren, konnte das aber nicht, weil unsere beiden Motorräder darauf lagen. So haben wir überhaupt erst von dem Vorfall erfahren", schildert der Wiener.
Seine Lebensgefährtin erklärte sich daraufhin bereit, ihr Motorrad aufstellen zu lassen. "Dann hat sie mich angerufen, damit ich auch meine Einwilligung gebe", erzählt Jonas. Weil zum Aufrichten der schweren Maschinen mehrere Personen benötigt wurden, zog die Polizei die Berufsfeuerwehr hinzu. Rund 20 Minuten dauerte der Einsatz.
Mit dem Ende des Feuerwehreinsatzes war der Ärger jedoch nicht vorbei. Wenig später erhielt das Paar Post: Für das Aufstellen der Motorräder stellte die Berufsfeuerwehr 150 Euro pro Fahrzeug in Rechnung. Für Jonas und seine Partnerin bedeutete das Kosten von insgesamt 300 Euro. "Ich fühle mich abgezockt!
Wenn so ein Einsatz verrechnet wird, sollte man die Betroffenen vorher darüber informieren", kritisiert der Wiener. Hätten sie von den Kosten gewusst, hätten sie stattdessen Freunde oder Bekannte um Hilfe gebeten.
Auf "Heute"-Nachfrage nahm die Berufsfeuerwehr zu den Kosten Stellung. Die beiden Motorräder seien im Auftrag der vor Ort befindlichen Polizei wieder aufgestellt worden.
Da die Verrechnung jeweils über den Zulassungsbesitzer erfolgen müsse, seien zwei separate Rechnungen ausgestellt worden. Ob die Betroffenen die Kosten über eine Versicherung zurückfordern können, müssten sie mit ihrer jeweiligen Versicherung abklären.
In Pauls Fall sei eine entsprechende Versicherung, die so etwas abdecke jedoch vorhanden, wie der Wiener erklärt – das Paar muss somit selbst für die Kosten aufkommen.