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Österreich beharrt auf Kindergeld-Kürzung

Heute Redaktion
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Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
Bild: picturedesk.com

Seit Jänner wird die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland den dortigen Lebenserhaltungskosten angepasst. Das sei laut Regierung mit dem EU-Recht vereinbar.

Seit 1. Jänner wird die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst. Die EU-Kommission hat deshalb wie berichtet ein Mahnschreiben an Österreich gerichtet. Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor. Wie zu erwarten, ist diese der Ansicht, dass die Kürzung mit EU-Recht vereinbar ist. Das sind ihre Argumente dafür:

■ Die EuGH-Rechtsprechung ermögliche eine sachlich begründete Differenzierung nach Ländern.

■ Laut Gleichbehandlungsgebot dürften ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten gleich zu behandeln wäre somit ein Verstoß gegen das Unionsrecht.

■ Die EU habe den Briten die Indexierung vorgeschlagen, sollten sie in der EU bleiben. Da die Kommission kein Gesetz vorschlagen dürfe, das gegen EU-Recht verstößt, müsse auch unsere Indexierung rechtskonform sein. Familienministerin Bogner-Strauß: "Daher ist nicht die Indexierung eine Ungleichbehandlung, sondern wäre dies ein Abgehen Österreichs davon."

(red)