Zehntausende Journalisten, Intellektuelle und Abgeordnete wurden seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei eingebuchtet. Präsident Erdogan baut das Land nach seinen Wünschen um - Kritiker geraten unter die Räder. Als erstes EU-Land reagiert Österreich mit einem Embargo auf den autoritären Kurs.
Kriegsmaterial oder Verteidigungsgüter sollen künftig nicht mehr an die Türkei geliefert werden dürfen: Die Parlamentsparteien präsentierten am Donnerstag einen Entschließungsantrag für ein Waffenembargo. Darin wird auch die EU aufgefordert, Sanktionen gegen die Türkei vorzubereiten. Am Abend wird über den Antrag abgestimmt.
Betroffen sind neben eindeutigem Kriegsmaterial auch Dual-Use-Güter. Heißt: Produkte, die sowohl zivil, als auch militärisch eingesetzt werden können. Exportgenehmigungen sollen nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für Chemikalien, Technologie und weitere Güter verweigert werden.
Neutralität verbietet Waffenlieferung in Kriegsländer
Hintergrund ist auch die Neutralität Österreichs: Diese und das Kriegsmaterialgesetz verbieten Exportgenehmigungen in Zielländer, in denen ein Krieg herrscht oder auszubrechen droht. Betroffen sind auch Staaten, die Menschenrechtsverletzungen begehen.
Am Donnerstag stimmte auch das EU-Parlament über die Türkei ab. Konkret ging es um ein Einfrieren der Beitrittsverhandlungen. . Bindend ist das nicht - ein Beschluss müsste von den EU-Staats- und Regierungschefs kommen.
Lesen Sie weiter: der Entschließungsantrag im Wortlaut
Der Entschließungsantrag im Wortlaut:
Als am 15. Juli 2016 Teile des Militärs gegen das gewählte Parlament und die Regierung zu putschen versuchten, standen die Demokratien der EU auf Seite der türkischen Demokratie. Wir werden nicht vergessen: Zehntausende Bürgerinnen und Bürger gingen in Istanbul, Ankara und vielen Städten auf die Straße, um für ihre Demokratie einzustehen.
Aber jetzt ist vieles anders: Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und des Vorgehens gegen die Verantwortlichen des Putschversuchs wurden in den vergangenen Monaten Demokratie und Rechtsstaat angegriffen und geschwächt. Zehntausende Staatsbedienstete, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, viele weitere suspendiert. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in vielen kurdischen Gemeinden wurden abgesetzt. Zahllose kritische Medien und private Vereine wurden geschlossen oder verboten.
Zehn Abgeordnete befinden sich gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten und Richterinnen und Richtern in Haft. Öffentliche Aussagen von Vertretern der AKP Regierung lassen eine baldige Einführung der Todesstrafe befürchten. Zugleich engagiert sich die Türkei militärisch in Syrien und dem Nordirak. Vertreter der türkischen Regierung sprechen bereits von einem großtürkischen Reich, das Städte wie Mossul umfassen soll. Auch innerhalb des türkischen Staatsgebietes wird im Namen der Bekämpfung des Terrorismus gegen die Zivilbevölkerung in kurdisch bewohnten Gebieten vorgegangen.
Die Antragsteller sind daher überzeugt, dass unter diesen Umständen keinerlei Lieferungen von Kriegsmaterial, Verteidigungsgütern oder Dual Use-Gütern für militärische oder polizeiliche Zwecke in die Türkei aus Österreich erfolgen dürfen. Dazu zählen neben Kriegsmaterial im engeren Sinn insbesondere auch alle sonstigen Schusswaffen wie etwa Scharfschützengewehre, sowie Technologie, Chemikalien und sonstige Güter im Sinne der Anhänge I und IV der EU-Dual Use-Verordnung (VO 2016/1969).
Sowohl Österreichs Status als neutraler Staat als auch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (AußWG) schließen die Genehmigung derartiger Exporte aus, wenn im Zielgebiet ein bewaffneter Konflikt herrscht oder auszubrechen droht sowie wenn die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden und im Falle des AußWG 2011 der begründete Verdacht besteht, dass diese Güter den Konflikt auslösen, verlängern oder verschärfen würden.
Solange nicht ein wirksames Sanktionenregime gegen die Türkei auf internationaler, insbesondere europäischer, Ebene begründet wurde, werden diese Umstände daher durch die zuständigen Bundesminister bei der Behandlung allfälliger Genehmigungsanträge zu berücksichtigen sein. Bei Nichterfüllung der Genehmigungskriterien des AußWG 2011 werden keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: "Die Europäische Union wird aufgefordert, ein geeignetes Sanktionenregime zur Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie in der Türkei vorzubereiten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Behandlung von Ausfuhranträgen nach dem Kriegsmaterialgesetz sowie dem Außenwirtschaftsgesetz betreffend das Zielland Türkei die in der Begründung geschilderte Gefahr bewaffneter Konflikte und die Gefahr, dass die gelieferten Produkte zur Unterdrückung der Menschenrechte verwendet werden, entsprechend zu berücksichtigen."