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Österreich: Welche Nahrungsergänzungsmittel sind fre...

Heute Redaktion
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In Österreich dürfen die Nahrungsergänzungsmittel nur verpackt und fertig vordosiert in Form von unter anderem Tablette, Kapseln und Ampullen verkauft werden.
In Österreich dürfen die Nahrungsergänzungsmittel nur verpackt und fertig vordosiert in Form von unter anderem Tablette, Kapseln und Ampullen verkauft werden.
Bild: Pixabay.com / Bru-nO

In Form von Tabletten und Pastillen sind viele Nahrungsergänzungsmittel in Österreich offiziell erlaubt, doch auch für diese gibt es strenge Vorgaben, die von Seiten der Hersteller eingehalten werden müssen.

Zahlreiche Österreicher greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, um die eigene Ernährung zu unterstützen und möglichen Defiziten vorzubeugen.

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung regelt in Österreich Zulassung und Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln verschiedenster Art. Sie definiert genaue Vorgaben für die Hersteller dieser Mittel und regelt zudem die Kontrolle der Mittel.

Dabei sieht die Verordnung vor, dass die Letztverbraucher die Nahrungsergänzungsmittel nur verpackt erhalten dürfen. Um eine ordnungsgemäße Dosierung sicherzustellen, gibt es sie also nur fertig vordosiert in Form von Tablette, Kapseln, Ampullen und auch Pulvertütchen, deren Inhalt mit Wasser angerührt wird.

NEMV schränkt Verwendung von Vitaminen ein

Die NEMV hält auch einige Einschränkungen für die Inhaltsstoffe der Nahrungsergänzungsmittel bereit. Demnach dürfen nur Mineralstoffe sowie Vitamine verbreitet werden, die in der NEMV zugelassen sind. Weiterhin müssen solche Präparate in Österreich auch als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sein. Des Weiteren sieht die NEMV weitere Kennzeichnungselemente vor, an die sich die Hersteller unbedingt halten müssen.

Hierzu gehört unter anderem die tägliche Verzehrmenge, die vom Hersteller empfohlen wird. Die Produkte müssen so gestaltet sein, dass diese Menge problemlos eingehalten werden kann. Weiterhin müssen die Hersteller darauf hinweisen, dass die Tagesdosierung nicht überschritten werden darf.

Grundsätzlich ist ein Hinweis auf der Verpackung zu vermerken, dass diese Präparate keinerlei Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sind und solche Erzeugnisse immer nur außerhalb der Reichweite kleiner Kinder gelagert werden dürfen. Auch hierzu muss ein entsprechender Vermerk auf der Verpackung zu finden sein.

Die NEMV reguliert die Hersteller auch hinsichtlich der von ihnen durchgeführten Werbemaßnahmen. So darf hier niemals der Eindruck entstehen, dass der Körper die benötigten Nährstoffe nicht auch aus einer gesunden Ernährung ziehen kann.

Handel bietet viele natürliche Nahrungsergänzungsmittel

"Bei den Nahrungsergänzungsmitteln muss grundsätzlich zwischen natürlichen und synthetischen Stoffen unterschieden werden. Beide können sowohl eine physiologische als auch eine psychologische Wirkung auf den Körper haben", so die Experten des Portals Supplementbibel. In Österreich werden einige Klassiker unter den Nahrungsergänzungsmitteln angeboten.

Besonders bekannt ist der Energielieferant Whey-Protein, aber auch Lachsöl, Omega 3, Spirulina und Magnesium. Auch Krill Öl ist als Nahrungsergänzungsmittel ohne Einschränkungen erhältlich. Darüber hinaus offerieren die Hersteller einige Vitaminpräparate, die vorwiegend natürliche Inhaltsstoffe aus verschiedenen Obst- und Gemüsesorten bereithalten.

Österreich verbietet CBD-Produkte

Anders sieht es dagegen bei den verschiedenen CBD-Produkten in Österreich aus. Während diese im Nachbarland Deutschland weiterhin erlaubt sind, hat Österreich diese verboten. Demnach sind weder CBD-Öle noch andere Produkte, die den Inhaltsstoff aufweisen, für den Markt zulässig.

Die CBD-Produkte wurden von dem zuständigen Ministerium der Novel-Food-Verordnung zugesprochen. Demnach ist ein Verkauf so einfach nicht mehr zulässig. Diese Entscheidung des BMASGK hat nicht nur bei den Herstellern, sondern auch bei den Händlern für Verunsicherung gesorgt, sodass viele entschieden haben, den Verkauf ihrer Produkte erst einmal einzustellen.

Für die Unternehmen stellt das eine enorme Gefahr dar, die ihre Existenz bedroht. Wann und ob ein Verkauf wieder möglich sein wird, ist derweil vollkommen ungewiss. Durch die Zuordnung als Novel-Food müssen die Hanfprodukte jetzt erst ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie offiziell vertrieben werden können.

(ib)