Politik

Österreich will Grenze kontrollieren, EU sagt Nein

Laut EU muss Österreich seine Kontrollen an den Grenzen mit 11. November einstellen. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka will die Frist verlängern.

Heute Redaktion
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ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka bestätigte die Verlängerung der Grenzkontrollen.
ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka bestätigte die Verlängerung der Grenzkontrollen.
Bild: Helmut Graf

Im Zuge der starken Flüchtlingswelle im Jahr 2015 führte Österreich auch an den Schengengrenzen innerhalb der EU wieder Grenzkontrollen ein. Die EU genehmigte das für einen bestimmten Zeitraum, die Frist wurde mehrfach verlängert - nun soll damit Schluss sein.

„Das ist die letzte Verlängerung, die in diesem Verfahren möglich ist", sagte eine Sprecherin der Europäischen Kommission am Donnerstag. Heißt: Nach dem 11. November dürfen Österreich, Deutschland (an der Grenze zu Österreich), Dänemark, Schweden und Norwegen keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen in der EU durchführen.

Auch Merkel für Verlängerung

Wie Innenminister Sobotka gegenüber der deutschen Tageszeitung "Welt am Sonntag" sagte, will Österreich diese Kontrollen allerdings länger durchführen. "Im Sinne der öffentlichen Ordnung muss ich wissen, wer in unser Land kommt", so Sobotka. "Dass es einen funktionierenden Schutz der Außengrenzen Europas braucht, ist unbestritten. Derzeit sehe ich hier aber noch keine Lösung, weshalb es auch weiterhin nationale Maßnahmen geben wird müssen", sagte er.

Auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Freitag für eine Verlängerung der Kontrollen ausgesprochen – "bis uns die Sicherheitsbehörden sagen, dass sie nicht mehr notwendig sind".

Kontrollen können nur viermal verlängert werden

Die Zahl der in Österreich ankommenden Flüchtlinge ist ebenso wie die Zahl der Asylanträge derzeit stark rückläufig. Im kommenden Halbjahr wird jedoch mit einem erneuten Anstieg gerechnet.

Österreich gehört zu den EU-Staaten, die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben. Dieses sieht vor, dass an Grenzen zwischen Schengen-Ländern keine Grenzkontrollen durchgeführt werden. Großangelegte Kontrollen dürfen nur befristet durchgeführt werden. Diese Frist kann maximal viermal um je zwei Jahre verlängert werden. (hos)