Osterurlaub futsch – was du zurückbekommst

Wer seinen Osterurlaub schon gebucht hat, steht im Moment vor vielen Fragen. "Heute" hat bei Konsumentenschützer Peter Kolba die Wichtigsten geklärt.
Der Osterurlaub ist gebucht, die Reise ganz oder zumindest zum Teil bezahlt. Was man jetzt tun muss, damit man nicht um sein Geld umfällt? "Heute" hat Österreichs Top-Konsumentenschützer Peter Kolba gefragt.
Reise bezahlt, abgesagt: Glasklarer Fall. Wenn Pauschal-, Flug-, Bahn-, Busreise & Co. gestrichen sind, gibt's das Geld zurück. Theoretisch: Panne oder nicht – auf der Lauda- bzw. Ryan-Air-Site etwa verhindern Hürden die Rückzahlung, wie ein "Heute"-Redakteur selbst erfahren musste. Der "Refund"-Button ist klein, unbeschriftet, produziert Fehlermeldungen, das Umbuchungsknopferl ist hingegen groß hervorgehoben. Kolbas Verbraucherschutzverein sammelt bereits entsprechende Fälle zwecks Klage. Weiterer Rat – Gutscheine muss und sollte man nicht akzeptieren. Im Fall einer Pleite als Folge von Corona sind die nämlich komplett wertlos.
Reise bezahlt, keine Absage: Hier heißt's Nerven behalten. Weil sich ja bis Ostern die Lage theoretisch entspannen könnte, muss man laut OGH-Urteil bis eine Woche vor Urlaubsantritt zuwarten. Erst dann kann man den "kostenlosen Rücktritt" erklären – sofern sich an der derzeitigen Situation nichts ändert. Wer die Nerven wegwirft und jetzt storniert, bleibt fix auf den Stornokosten sitzen.
Reise nur zum Teil bezahlt: Bei Pauschalreisen ist es üblich, den Restbetrag 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Weil aber Anbieter wegen der Corona-Krise pleite gehen könnten, kann man die "Zahlung wegen Unsicherheit der Vertragserfüllung" zurückhalten. Der Fachbegriff: "Unsicherheitseinrede". Ganz wichtig! Hat man bei der Buchung eine Lastschrift erlaubt oder ist bei der Kreditkarte der Betrag vorgemerkt, muss man zusätzlich zum Vertragspartner auch Bank bzw. Kreditkartenunternehmen informieren und die Zahlung untersagen – alles schriftlich, eingeschrieben, mit Rückschein. Einen Musterbrief dafür gibt's online auf www.verbraucherschutzverein.at
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