Outdoor-Sportstätten dürfen doch schon früher öffnen

Noch am Mittwoch präsentierte die Regierung den Fahrplan für das Ende des Lockdowns. Darin heiß es noch, Outdoor-Sportstätten könnten erst ab 24. Dezember öffnen. Doch in der überarbeiteten Version der Verordnung ist davon jetzt nichts mehr zu lesen, Sportminister Werner Kogler spricht von "sinnvollen Lockerungen".
"Sinnvolle Lockerungen"
"Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen"

Keine Rede mehr vom 24. Dezember. Heißt also, es wird schon ab Montag möglich sein, Outdoor-Sportstätten, wie Langlaufloipen oder Eislaufplätze, theoretisch auch Leichtathletik- oder Golfplätze, wieder aufzusperren.
Zehn Quadratmeter Platz pro Sportler
Bei der Sportausübung muss allerdings für jede Person eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Sporteln mit Abstand ist erlaubt, allerdings gelten die Regeln für Veranstaltungen: Es dürfen sich bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, zusätzlich deren minderjährige Kinder oder Minderjährige, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht.
Zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sei ein Abstand von einem Meter einzuhalten, hieß es in der Mitteilung aus dem Büro des Sportministers.
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