Politik

ÖVP: 7-Punkte-Plan für neues Wahlrecht

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:15

Im Zuge der aktuellen Diskussion rund um ein neues Wahlrecht hat der ÖVP-Parlamentsklub am Freitag seine "Vorschläge für ein neues Wahlrecht" bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl präsentiert.

Im Zuge der aktuellen Diskussion rund um ein neues Wahlrecht hat der ÖVP-Parlamentsklub am Freitag seine "Vorschläge für ein neues Wahlrecht" bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl präsentiert.

"Es ist uns ein großes Anliegen, so viele Menschen wie möglich zur Wahl zu bringen und Wählen sicherer zu machen. Dafür ist ein neues Wahlrecht die wichtigste Grundvoraussetzung", betonte Klubobmann Lopatka. Ziel sei es, die Gültigkeit abgegebener Stimmen sicherzustellen und Befürchtungen, eine Wahl könnte aufgrund von technischen Pannen oder fehlerhaftem Vorgehen wiederholt werden müssen, auszuräumen.

Ein 7-Punkte-Plan solle diese Forderungen garantieren. Der Plan baue auf der Novelle des auf. Bei dieser war außer der Verschiebung des Wahltages auf den 4. Dezember, die Rückkehr zu Wahlkarten-Modellen ohne Lasche, die Neufestlegung des Stichtages auf 27. September 2016 sowie oder auch das Recht der Wählerinnen und Wähler, ihre Wahlkarten selbst in die Wahlurne einzuwerfen, enthalten.

Der 7-Punkte-Plan

Einführung eines zentralen Wählerregisters.

Mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr sei zu rechnen. Das zentrale Wählerregister umfasst automationsgestützte Wählerverzeichnisse und schließt eine doppelte Stimmabgabe oder die Aufnahme nicht Wahlberechtigter Personen in das Wählerverzeichnis aus. Auch würde die Unterschriftenabgabe bei Volksbegehren in anderen als der eigenen Gemeinde ermöglicht. Ein Antrag, der am 17. Oktober beschlossen werden könnte, liege bereits vor. Damit wäre noch heuer ein Beschluss im Plenum möglich. 

Einführung von E-Voting für Auslandsösterreicher.

Derzeit gibt es rund 400.000 Auslandsösterreicher, aber nur knapp 25.000 nehmen mittels Briefwahl an Wahlen teil. Ziel sei es, dass mehr Auslandsösterreicher an der Wahl teilnehmen können. Die Distanzwahl solle ausgebaut werden. Mehr als 60 Prozent der Auslandsschweizer haben in Bern zuletzt so gewählt. „Der Vorteil von E-Voting liegt darin, dass im Gegensatz zur Briefwahl bis zum Schluss abgestimmt und die Wahlentscheidung überdacht werden kann“, erklärt der ÖVP-Klubobmann. Klar sei, dass absolute technische Sicherheit sowie die Datensicherheit dabei Priorität haben müssten. 

Auszählung aller Wahlkarten bereits am Wahltag.

Dies soll bei Bundespräsidentschafts- oder Europawahlen rasche Klarheit über das Wahlergebnis bringen. Bei Nationalratswahlen sind in Hinblick auf die Einteilung der Wahlkreise und der Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Behörden anderer Regionalwahlkreise weitere Flexibilisierungen anzustreben. Laut Gerstl ist sicherzustellen, dass genügend Wahlkommissionen vorhanden sind, damit die einzelnen Wahlbeisitzer zeitlich nicht über Gebühr belastet werden.

Wahlkarten.

Bei allen Wahlen soll es zu einfachen Wahlkartenmodellen wie beispielsweise ohne Lasche kommen, wie dies auch bereits bei der Bundespräsidentschaftswahl am 4. Dezember 2016 der Fall ist.

Mehr Flexibilität für Wahlleiter und -beisitzer.

„Das Wahlrecht muss praxisnäher gestaltet werden. Die Auszählung der Briefwahlstimmen soll dazu so geregelt werden, dass auch große Mengen an Wahlkarten in einem vertretbaren Zeitraum geprüft und ausgezählt werden können“, hebt Gerstl hervor. Die Gemeinden dürften zudem bei den Kosten nicht überfordert werden, deshalb sei eine Beteiligung des Bundes vorgesehen.

Vorgezogener Wahltag.

Das bereits in der Steiermark oder im Burgenland Anwendung findende Modell eines vorgezogenen Wahltages – neben der Möglichkeit zur Briefwahl – soll auch auf Bundesebene eingeführt werden. Lopatka hält dies bereits bei der nächsten Nationalratswahl für möglich. In jeder Gemeinde ist dazu eine Wahlbehörde einzurichten, die den Wählern an bestimmten Tagen zur Stimmabgabe offen steht.

Menschen mit Beeinträchtigung.

Die Regelungen zur Stimmabgabe durch bettlägrige oder immobile Menschen sollen nachgeschärft werden, um Missbrauch weitgehend auszuschließen. „Die von der FPÖ behauptete Praxis, wonach in manchen Altersheimen Wahlkarten durch die Heimleitung angefordert würden, ist nicht zulässig. Jede Wählerin und jeder Wähler hat seine Wahlkarte selbst zu beantragen“, so Lopatka und Gerstl. Auch die Stimmabgabe müsse gesichert sein – fliegende Wahlkommissionen bzw. eigene Wahlsprengel für Heil- und Pflegeanstalten könnten hier eine Lösung sein, damit betagte und beeinträchtigte Menschen gültig wählen können.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen