Politik

ÖVP-Hack: Pilz zeigt Kurz, Nehammer und Blümel an

Jetzt-Spitzenkandidat Peter Pilz befasst sich mit dem angeblichen Hacker-Angriff auf die ÖVP. Er bringt eine Anzeige gegen die Parteispitze ein.

Heute Redaktion
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Peter Pilz, Spitzenkandidat der Liste Jetzt, bringt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Sie richtet sich gegen die Führungsriege der ÖVP – Parteichef Sebastian Kurz, dessen Vertrauten Gernot Blümel und Generalsekretär Karl Nehammer. Der Vorwurf: Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, Paragraf 298, Strafgesetzbuch.

Konkret heißt es in dem Papier, das "Heute.at" vorliegt, Vertreter der ÖVP hätten am 6. September gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien sowie Vertretern des Bundeskriminalamts und anderer Ermittlungsbehörden "den Sachverhalt eines angeblichen Hackerangriffs auf einen ÖVP-Server vorgetragen". Das wäre nach dem StGB ein widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, also eine Straftat.

"Keine Indizien"

Pilz argumentiert, dass "noch keine belastbaren objektiven Indizien" für einen Angriff sprächen. Er vermutet vielmehr einen Maulwurf in der ÖVP, der über die digitalen Schlüssel interner Systeme verfügte und langsam Daten aus dem System heaussickern ließ.

"Selbst wenn es den von der ÖVP dargestellten Hackerangriff tatsächlich gegeben hat, so konnte bis Dato kein einziges Indiz ins Feld geführt werden, welches in Richtung einer Manipulation von Daten deuten könnte", heißt es zu der behaupteten Fälschung von Daten, die anschließend dem "Falter" zugespielt wurden.

Dieser Sachverhalt wäre eine weitere Straftat, nämlich Datenbeschädigung. Pilz denkt nicht, dass es stattgefunden hat und beruft sich auf den Bericht des von der ÖVP engagierten IT-Sicherheitsexperten Avi Kravitz. Dieser hatte gesagt, die Veränderung von Daten sei möglich gewesen, aber nicht dass sie auch tatsächlich stattgefunden habe.

Kurz, Nehammer und Blümel

"Sollte sich der hier aufdrängende Verdacht als wahr erweisen", heißt es in der Anzeige weiter, "hätten sich Sebastian Kurz, Karl Nehammer und Gernot Blümel als unmittelbare Täter, Bestimmungs- oder zumindest Beitragstäter schuldig gemacht. Die strafbare Handlung des § 298 StGB ist vollendet, sobald die erdichteten Informationen des Täters der Behörde oder dem Organ zugehen."

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