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ÖVP: "Schuldenbremse" in die Verfassung

Die ÖVP schlägt die Verankerung einer "Schuldenbremse" in der Verfassung vor.

Heute Redaktion
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Bild: ORF

Zwar sind Bund, Länder und Gemeinden schon nach der geltenden Rechtslage verpflichtet, im Zuge ihrer Haushaltsführung ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben, die ÖVP vermisst aber konkrete verfassungsrechtliche Vorgaben nach dem Vorbild Deutschlands und der Schweiz. Auch die ergänzenden Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz, wonach das strukturelle Defizit des Bundes grundsätzlich mit 0,35% des BIP pro Jahr zu begrenzen ist, gehen ihr zu wenig weit.

Die nunmehr von den Abgeordneten Wolfgang Gerstl und Gabriele Tamandl vorgeschlagene Verfassungsnovelle lehnt sich an den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes an, geht aber in einigen Punkten darüber hinaus und enthält auch Regelungen für Länder und Gemeinden.

Für sie soll eine gemeinsame Defizitgrenze von 0,1 % des BIP gelten. Außerdem will die ÖVP Bund, Länder und Gemeinden dezidiert zur Erfüllung haushaltsrechtlicher EU-Vorgaben verpflichten. Finanzielle Sanktionen, die die EU verhängt, wären im Verhältnis der Verursachung zu tragen. Eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse wäre wesentlich effektiver als die geltenden Bestimmungen und würde Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug transparenter machen, sind Gerstl und Tamandl überzeugt.

Der Antrag wird aufgrund einer Fristsetzung auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung am 12. Oktober stehen. Für eine Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (red)

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