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Trotz Kritik: ÖVP/FPÖ bei Gewaltschutz-Paket stur

Trotz Expertenkritik wollen ÖVP und FPÖ ihr Gewaltschutz-Paket noch vor der Nationalratswahl im Parlament durchboxen.

Heute Redaktion
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Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierte im Februar das türkis-blaue Gewaltschutz-Paket
Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierte im Februar das türkis-blaue Gewaltschutz-Paket
Bild: picturedesk.com

Im Frühjahr wurde das von einer Task Force unter ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler ausgearbeitete Gewaltschutz-Paket im Ministerrat auf Schiene gebracht ("Heute.at" hat berichtet). Darin finden sich 50 Maßnahmen für höhere Strafen bei einer Reihe von Gewalt- und Sexualdelikten, mehr Opferschutz und gezielte Täterarbeit.

Es könne nicht sein, dass Wirtschafts- und Vermögensdelikte strenger bestraft würden als Gewalttaten, da gebe es eine "Schieflage", erklärte im Februar noch ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Für den damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache ging es "um Schutz der Opfer und um Gerechtigkeit".

ÖVP und FPÖ wollen Paket am 19. September beschließen

Bei Richtern, Rechtsanwälten, Opferschützern der Initiative Weißer Ring, dem Verein Neustart und dem Bundesverband der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen stößt das geplante Gewaltschutz-Paket auf heftigen Widerstand. Im Gegensatz zu ÖVP und FPÖ bezweifeln sie die präventive Wirkung höherer Strafen. Sie sehen in der nun per Initiativantrag eingebrachten Gesetzesnovelle Verschlechterungen für Opfer und die öffentliche Sicherheit, heißt es in einem gemeinsamen Papier.

Selbst Justizminister Clemens Jabloner soll es abgelehnt haben, diesen Gesetzesentwurf dem Parlament vorzulegen.

Die Praxis zeige, dass der schonendere Umgang der Gerichte mit jüngeren Erwachsenen zum Rückgang von Wiederverurteilungen geführt habe. Nun sollen aber härtere Strafen vorgegeben werden, wodurch mit einer (wieder) höheren Rückfallquote zu rechnen sei. "Mehr Rückfälle bedeuten mehr Opfer, weniger Sicherheit und weiter steigende Kosten", so die Warnung.

Kein Bedarf an Strafverschärfungen

Bei Sexualdelikten seien alleine in den vergangenen zehn Jahren fünf Novellen beschlossen worden, in denen Straftatbestände ausgeweitet und Strafdrohungen erhöht worden seien. Auch hier bestehe kein Bedarf weiteren Strafverschärfungen. Der gänzliche Ausschluss der bedingten Nachsicht erhöhe – vor allem

in Partnerschaften - den Druck auf Opfer, keine Anzeige zu erstatten.

"Wir bitten Sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der Opfer, von der Beschlussfassung vorerst abzusehen, die zahlreichen konstruktiven Stellungnahmen zu berücksichtigen und den Entwurf – der auch viele positive Änderungen enthält -

entsprechend zu überarbeiten", heißt es abschließend im offenen Brief.