Kein Bad, falscher Fußboden

Pärchen kauft Traumhaus – dann beginnt der Alptraum

Veronika und ihr Lebensgefährte Michael kauften ein 270.000 Euro teures Bauernhaus in Kärnten. Doch nach dem Kauf begannen rasch die Probleme.
André Wilding
29.10.2024, 11:15
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Veronika Krenn und ihr Lebensgefährte Michael Helpferer wollten sich für die Pension ein Haus kaufen. In Kärnten nahe dem Weißensee wurden sie fündig: Ein 270.000 Euro teures Bauernhaus aus dem Jahr 1903 sollte ihr neues Traumdomizil werden.

Laut Exposé handelte es sich um ein "liebevoll teilrenoviertes Gebäude nach bereits erfolgter Grundsanierung". Da die beiden bei der Besichtigung aber kein Badezimmer, dafür aber falsch verlegte Fußböden vorfanden, kauften sie das Haus schließlich um 200.000 Euro.

Nicht bewilligte Heizung

Doch die Freude währte nur kurz: Eine defekte und zudem nicht bewilligte Heizung, geplatzte Leitungen im Warmwasserspeicher oder gebrochene Mauern – all diese Mängel müssten Veronika Kern und Michael Helpferer um über 50.000 Euro beseitigen lassen.

Die Verkäuferin zeigt sich wenig kooperativ, will nur einige Tausend Euro beisteuern. Nun wendet sich das Paar verzweifelt an Dr. Christian Horwath, in der Hoffnung, dass er die Situation rechtlich bewertet und die Verkäuferin zur Rechenschaft zieht.

Für seinen zweiten Fall ist Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath in Niederwaldkirchen (OÖ) unterwegs. Dort benötigt das Ehepaar Rois dringend rechtliche Unterstützung. Sonja und Heinrich buchten um 13.000 Euro für vier Erwachsene einen All-Inclusive-Urlaub in Spanien.

Familienressort war Baby- und Kinderhotel

Doch der Traum von Sonne, Strand und Meer entpuppte sich rasch als Alptraum: Das Familienressort erwies sich als Baby- und Kinderhotel, die gewünschten Leistungen – Erholung inklusive- blieben aus. Nachdem das Ehepaar vor Ort keinen Reisebetreuer antraf, forderten sie vom Veranstalter eine 20-prozentige Preisminderung.

Die Rückmeldung des Reisebüros folgt prompt – allerdings mit überraschenden Forderungen. Für den Rechtsanwalt ist schnell klar, dass Familie Rois nur noch eine Klage auf Schadenersatz bleibt.

"Mein Recht" am Dienstag um 21:20 Uhr auf PULS 4 & JOYN

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