Keller, Garage, Stützmauern und weitere Leistungen: Die Häuslbauer aus dem Bezirk Ried waren mit einem Unternehmen ins Geschäft gekommen. Dann bei der Schlussrechnung die böse Überraschung: Die Summe war mit rund 135.000 Euro viel höher als der ursprüngliche Betrag von etwa 97.000 Euro.
Die Betroffenen schalteten die Arbeiterkammer ein. Den Experten fiel sofort die unzulässige Vertragsklausel zur Preiserhöhung auf. Auch die Überschreitung der veranschlagten Kosten erschien ihnen unzulässig. Sie konnte aber aufgrund der intransparenten Abrechnung nicht festgestellt werden.
Nach einem ersten Schreiben der AK reduzierte das Unternehmen den Rechnungsbetrag um 8.000 Euro. Weil sie sich auf keinen Streit einlassen, zahlten die Betroffenen zwar mehr als vorgesehen. Sie hielten aber knapp 14.000 Euro zurück und rechtfertigten das mit vorhandenen Mängeln und der unzulässigen Preiserhöhung.
Trotz des Entgegenkommens klagte die Firma auf Zahlung der offenen Forderung. Um die Rechtsfragen zu klären, unterstützte die Kammer die Innviertler vor Gericht. Um ein langwieriges Verfahren mit Gutachten zu vermeiden, stimmten die beiden einem Vergleich zu.
Die Konsumenten zahlten schließlich knapp die Hälfte des noch offenen Betrags. Dank der Hilfe der AK ersparten sie sich letztendlich knapp 16.000 Euro.