Werden die Tage kürzer, nehmen die Einbrüche zu. Um Gauner abzuschrecken, können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden: zum Beispiel das Haus bewohnt aussehen oder eine Alarmanlage installieren lassen.
Grundsätzlich raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich, sich um eine gute Versicherung zu kümmern.
Wichtig vor allem: Im Fall eines Einbruchdiebstahls leistet eine Haushaltsversicherung Ersatz. Die Kammer rät außerdem, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen. Grund: Nach einem gedeckten Schadensfall kann der gesamte Haushalt in der gleichen Qualität wieder neu angeschafft werden.
Bei Wertgegenständen gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Entschädigungsgrenzen. Die Höhe hängt davon ab, wo diese verwahrt werden. Gegen einen Prämienzuschlag können die Limits, wenn erwünscht, erhöht werden.
Weitere Informationen zur Haushaltsversicherung sind auf ooe.konsumentenschutz.at zu finden.
Die Versicherung zahlt übrigens nur, wenn die in den Bedingungen vereinbarten sogenannten Obliegenheiten bzw. Pflichten eingehalten werden. Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, sind Türen und Fenster zu verschließen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein gekipptes Fenster im Sinne der Konditionen nicht "verschlossen" ist.