Niederösterreich

Paket lag einfach vor der Türe – erlaubt oder nicht?

Leser Manfred W. kam von der Arbeit heim und fand ein im Internet bestelltes Paket einfach vor der Wohnungstüre. "Ist das erlaubt?", fragt er.

Paketzusteller haben keinen einfachen Job - 
Paketzusteller haben keinen einfachen Job - 
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

Nein, das ist nur mit einer von Ihnen erteilten Abstellgenehmigung zulässig. Damit erlauben Sie dem Paketdienstleister, das Paket an einem bestimmten Ort, zum Beispiel vor der Haustür oder in einem Gartenhaus, abzulegen, wenn Sie zum Zustellzeitpunkt nicht zu Hause sind.

Das ist zwar praktisch, aber nur ratsam, wenn auch wirklich ein sicherer Ort dafür zur Verfügung steht. Denn nach dem Abstellen des Pakets am vereinbarten Ort sind Sie verantwortlich, wenn es beschädigt wird oder gar verloren geht. Ohne diese Genehmigung ist der Anbieter bzw. der Onlineshop bis zum Zeitpunkt der Übergabe für das Paket verantwortlich.

Expertenberatung

„Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr dazu bei der AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 05 7171-23000.

AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
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AK Niederösterreich
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