Österreich

Papamonat: Diese Fristen musst du dabei beachten

Heute Redaktion
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Markus Wieser
Markus Wieser
Bild: AK NÖ

In einem halben Jahr wird Benjamin S. zum ersten Mal Vater. Der 32-Jährige möchte gerne den Papamonat nutzen. „Was muss ich dabei beachten?", fragt er die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich.

„Jeder Vater, der seit mindestens sechs Monaten in einem Dienstverhältnis ist, hat Anspruch auf den Papamonat", so die AK-Experten. Bis drei Monate vor dem geplanten Geburtstermin muss der Dienstgeber informiert werden. Innerhalb einer Woche ab der Geburt muss der Jungpapa melden, wann er den Papamonat antritt. Die Familienzeit wird aber nur finanziert, wenn die Familie im gleichen Haushalt lebt. Bleiben Mutter und Kind noch im Spital, rät die AK, die „Übergangsphase" mit Urlaubstagen zu überbrücken und erst dann den Papamonat anzutreten.

„Möchten Sie den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen? Unsere Experten beraten Sie dazu kompetent", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Arbeitsrechtsberatung: Telefonnummer: 057171-22 000