Österreich

Parken: Kein Umtausch, aber Rückgabe möglich

Heute Redaktion
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Das Parken in Wien wird teurer. Die "alten" Parkscheine können nicht umgetauscht werden. Allerdings kann man sie zurückgeben und das Geld erstattet bekommen.

Wiens Parkscheine werden mit 1. Jänner 2020 teurer. Die Nachricht sorgte für reichlich Ärger unter den Autofahrern. War es bisher stets möglich Parkscheine sechs Monate lang umzutauschen, wird dies nun nicht möglich sein. Die Parkscheine müssen aufgebraucht oder zurückgegeben werden. Andernfalls verfallen sie.

Der Automobilclub ÖAMTC sieht diese Neuerung mit gemischten Gefühlen. Die neue Regelung stelle einen Vorteil für all jene dar, die über wenige Parkscheine verfügen bzw. häufig davon Gebrauch machen, heißt es in einer Aussendung.

Aber: "Für jene Lenker, die Parkscheine auf Vorrat gekauft haben bzw. diese seltener brauchen (vor allem Pendler), wird diese Regelung allerdings als nachteilig im Vergleich zur früheren Rechtslage empfunden", so Nikolaus Authried vom ÖAMTC.

Der Automobilclub plädiert für die Möglichkeit "zumindest an der Stadthauptkassa einen unbegrenzten Umtausch" zu ermöglichen.

Bei Rückgabe gibt es das Geld zurück

Sollte absehbar sein, dass eine größere Menge an Parkscheinen nicht aufgebraucht wird, so kann man sie bis Ende Dezember 2019 an der Stadthauptkasse im Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, zurückgeben. Das geht mit bis zu 30 Parkscheinen. Das Geld wird in bar retourniert.

Die Stadthauptkasse ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Ab 1.1.2020 ist weder eine Rückgabe, noch ein Umtausch möglich.

Die Änderungen im Detail

Konkret müssen Autofahrer künftig 5 Cent pro geparkter halber Stunde mehr bezahlen. Ein Parkschein für 30 Minuten kostet folglich 1,10 Euro. Eine Stunde kostet nun 2,20 Euro. Für eineinhalb Stunden werden künftig 3,30 Euro fällig und für zwei Stunden muss man ab Jänner 4,40 Euro hinblättern. Kostenlos bleibt auch künftig das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs bis zu 15 Minuten.

Begründet wird der Preisanstieg mit der Inflation. Die wesentliche Neuerung zu vorangegangenen Gebührenerhöhungen stellt der Wegfall der Umtauschmöglichkeit dar. Bisher konnten die Parkscheine ein halbes Jahr lang umgetauscht werden. Aus Gründen der Verwaltungseffizienz gibt es diese Option nun nicht mehr. Stattdessen können alte Parkscheine bis zum 30. Juni 2020 aufgebraucht werden.

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