Wien

Parkpickerl ab März in ganz Wien – Anmeldung gestartet

In eineinhalb Monaten gelten in Wien flächendeckende Kurzparkzonen. Das neue Parkpickerl kann seit vergangener Woche beantragt werden.

Heute Redaktion
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Ab März wird in ganz Wien ein Parkpickerl gebraucht.
Ab März wird in ganz Wien ein Parkpickerl gebraucht.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

In wenigen Wochen ist es soweit: Ab Anfang März weitet die Stadt Wien die geltenden Kurzparkzonen auf das gesamte Stadtgebiet aus. Damit gelten dann flächendeckend einheitliche Parkregeln in allen 23 Gemeindebezirken – also auch in allen Randbezirken, in denen das Auto bisher kostenlos abgestellt werden konnte.

Wer es bis dahin nicht erwarten kann, kann bereits jetzt online auf wien.gv.at per Bürgerkarte oder Handysignatur einen Antrag stellen. Auch am jeweiligen Bezirksamt ist das mit einem Termin möglich. Das kostet aber etwas mehr: Während via Internet 39 bis 45 Euro an Bearbeitungsgebühr fällig werden, sind es am Bezirksamt 50 Euro.

Zehn Euro im Monat

Insgesamt kostet das Parkpickerl für alle Personen mit Hauptwohnsitz in Wien zehn Euro im Monat. Etwas teurer wird es damit für die Bewohner der Randbezirke – sie mussten bisher 7,50 Euro monatlich zahlen. Hinzu kommt die oben erwähnte Verwaltungsabgabe von bis zu 50 Euro. Alle bereits erworbenen Parkpickerl bleiben bis zu ihrem Auslaufen gültig.

Das neue Parkpickerl gibt es mit einer Gültigkeitsdauer von minimal drei Monaten und maximal zwei Jahren. Die Kurzparkzone gilt mit 1. März außerdem überall einheitlich, also werktags von Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr.

200.000 Pendler kommen täglich nach Wien

Die Ausweitung des Parkpickerls soll mehr freie Parkplätze für die Anrainer, weniger Verkehr sowie mehr Klimaschutz und Lebensqualität für die Wienerinnen und Wiener bringen. 200.000 Menschen pendeln jeden Tag mit dem Auto in die Bundeshauptstadt. Sie müssen sich ab sofort etwas anderes überlegen. 

Es sei damit zu rechnen, dass künftig mehr Garagenplätze angemietet werden, sagt der Leiter der MA-46-Verkehrsorganisation Markus Raab gegenüber dem ORF. Weil nur Wienerinnen und Wiener Anspruch auf ein Parkpickerl haben, kommen auch Nebenwohnsitzer wohl nicht um eine Hauptwohnsitzmeldung herum, so der Experte. Die ist für den Antrag auf das Parkpickerl nämlich Voraussetzung. Außerdem darf pro Person nur ein Pickerl erworben werden.

Ausnahmen für Heuberg und Kleingärten

Mit ersten März führen also auch Hietzing, Liesing, Floridsdorf und die Donaustadt ein flächendeckendes Parkpickerl ein. In Simmering wird die bisher geltende Kurzparkzone auf das gesamte Bezirksgebiet ausgeweitet. Ausnahmen soll es aber trotzdem geben. Kein Parkpickerl braucht man etwa am Wiener Heuberg. Und auch für Bewohner von Kleingartensiedlungen gibt es in Form von Saisontickets eine Sonderregelung. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com