Wien

Parkpickerl startet, Währing hebt Geschäftsstraße auf

Der morgige Start des wienweiten Parkpickerl bedeutet das Ende für die Gentzgasse als Geschäftsstraße. Geparkt werden darf hier dann den ganzen Tag.

Louis Kraft
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Mit Start des wienweiten Parkpickerl fällt die Geschäftsstraße Gentzgasse. Hier kann ab morgen ganztätig geparkt werden.
Mit Start des wienweiten Parkpickerl fällt die Geschäftsstraße Gentzgasse. Hier kann ab morgen ganztätig geparkt werden.
Bild: Helmut Graf

Morgen, Dienstag, startet das wienweite Parkpickerl. Wie berichtet, gilt dann das ganze Stadtgebiet mit einigen Ausnahmen als Kurzparkzone. Die Ausweitung macht auch für die Wiener Bezirke einige Anpassungen nötig. Neben den Kosten (das neue Parkpickerl kostet nun in den Bezirken außerhalb des Gürtels einheitlich 120 Euro im Jahr statt wie bisher 90 Euro) wird auch die Gültigkeitsdauer vereinheitlicht.

Bezirk erwartet Verbesserungen rund um Volksoper

Die Kurzparkzone gilt ab 1. März 2022 Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr (außerhalb des Gürtels bisher 9 bis 19 Uhr), die maximale Abstelldauer verkürzt sich auf zwei Stunden (außerhalb des Gürtels bisher drei Stunden). Währings Bezirksvorsteherin Silvia Nossek (G) erwartet sich dadurch vor allem im Umfeld von WIFI und der Volksoper deutliche Erleichterungen bei der Parkplatzsuche.

Der Start des Parkpickerl führt in Währing aber auch zu einer teilweise neuen Verkehrsorganisation. So ist die bisherige Geschäftsstraße Gentzgasse zwischen Weimarer Straße und Riglergasse ab morgen Geschichte. Im Einvernehmen mit der Wirtschaftskammer und dem Bezirk wird die Geschäftsstraßenregelung aufgehoben. Für Autofahrer bedeutet das, dass sie ihre Fahrzeuge mit einem Parkpickerl für Währing in der gesamten Gentzgasse statt wie bisher für 1,5 Stunden ab morgen ohne zeitliche Einschränkungen dauerhaft abstellen können.

Geschäftsstraße adé, in Gentzgasse kann ganztätig geparkt werden

"Die Geschäftsstraßenregelung in der Gentzgasse wurde von Anrainerinnen und Anrainern immer wieder hinterfragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer Wien habe ich die Verkehrsbehörde ersucht, diese auf Notwendigkeit zu überprüfen. Gemeinsam sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es die Geschäftsstraßenregelung dort nicht mehr braucht und damit auch keine zeitliche Beschränkung für Parkpickerl-Autos. Ich freu mich, dass diese Vereinfachung gelungen ist", so Nossek.