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Straf-Stornos für Freunde und Familie nie überprüft

Heute Redaktion
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Der Stadtrechnungshof nahm Stornierung von Parkstrafen unter die Lupe.
Der Stadtrechnungshof nahm Stornierung von Parkstrafen unter die Lupe.
Bild: Denise Auer/Symbolbild

Nach dem Skandal rund um illegale Parkstrafen-Stornos prüfte der Stadtrechnungshof die Storno-Richtlinien der MA 67. Das Fazit: Die Rechtmäßigkeit der Stornos wurde nie überprüft.

Wie "heute.at" mehrfach berichtete, sollen Parksheriffs illegal Parkstrafen storniert haben bzw. um deren Stornierung gebeten haben.

Der Stadtrechnungshof überprüfte die Kontrolleinrichtungen und Storno-Richtlinien der MA 67 (Parkraumüberwachung) in den Jahren 2016 bis 2018. Skurril: Die Prüfer sahen sich zwar 90 Stichproben von Stornos (Verfahrenseinstellungen) an, konnten dabei aber nur die formalen Kriterien (Erfüllung des Vieraugen-Prinzips, nachvollziehbare Einstellungsgründe) unter die Lupe nehmen. Demnach wurden alle internen Vorgaben für Stornos erfüllt. Ob diese aber auch rechtmäßig erfolgt sind, konnte der Stadtrechnungshof nicht eruieren.

"Eine Rechtmäßigkeitsprüfung der vorgenommenen 'Stornierungen' wurde von der MA 67 nicht durchgeführt. Somit konnte auch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchen Fällen es sich tatsächlich um ein rechtswidriges Verhalten handelte und somit der Stadt Wien durch 'eine Manipulation' ein finanzieller Schaden entstanden war. Eine valide Aussage könnte nur dann getroffen werden, wenn sämtliche 'Stornierungs'- bzw.

Einstellungsfälle einer nachträglichen verwaltungsstrafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden würden", heißt es in dem Bericht.

Stornos auch durch Landespolizeidirektion Wien

Interessantes Detail: Auch die Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) beauftragte Stornierungen, schickte diese per E-Mail an die MA 67. Beamte der Parkraumüberwachung stornierten diese Strafen daraufhin (ohne Überprüfung auf Rechtmäßigkeit), wie es im Bericht heißt: "Die Magistratsabteilung 67 nahm diese E-Mails zur Kenntnis und verfügte die Einstellung des jeweiligen Verfahrens. Eine Überprüfung der von der LPD Wien im E-Mail angegebenen Gründe erfolgte nicht."

Und auch bei der MA 67 selbst erfolgte keinerlei Überprüfung der durchgeführten Stornos, wie der Stadtrechnungshof kritisiert: "Die MA 67 vertrat die Ansicht, dass die Überprüfung von 'Stornierungen' nicht grundsätzlich in ihre Zuständigkeit fallen würde und dementsprechend eine solche Auswertung im integrierten Managementsystem der MA 67 nicht verankert war. Somit waren seitens der geprüften Abteilung keine Kontrolleinrichtungen für die Dokumentierung von 'Stornierungen' bei Organstrafverfügungen vorhanden bzw. wurden zuvor keine Auswertungen von erfolgten 'Stornierungen' der Mitarbeitenden der Parkraumüberwachungsgruppe durchgeführt."

Stornierungszahlen derzeit rückläufig

Laut Stadtrechnungshof-Bericht sind die Stornierungszahlen allerdings rückläufig: So wurden im Jahr 2017 insgesamt 95.660 Strafen durch Parkraumüberwachungsorgane (PÜG) sowie 6.188 Strafen auf Anordnung der Landespolizeidirektion Wien storniert. Im Jahr 2018 waren es nur mehr 80.240 (PÜG) sowie 6.425 (LPD Wien).

Der Stadtrechnungshof kritisiert zudem, das mit einer Computer-Systemumstellung im Juni 2018 gleichzeitig auch die Möglichkeit der Systemauswertung und Nachvollziehbarkeit, wer wann warum welche Strafe gelöscht hat, technisch unmöglich gemacht wurde. "Vorher wäre das technisch möglich gewesen, jetzt geht es gar nicht mehr", meint Georg Fürnkranz, FPÖ-Sprecher im Verkehrsausschuss.

Der Verdacht, dass auch Promis oder Politiker Parkstrafen stornieren ließen, konnten die Prüfer nicht bestätigen: "In keinem Fall war ein Vermerk feststellbar, aus dem hervorging, dass die Einstellung auf Betreiben eines 'Promis, Magistratsbeamten der höheren Ebene, Politiker oder auch befreundeten Polizisten' erfolgte."

Gerüchte, wonach das aber sehr wohl gang und gebe kurisieren aber seit Jahren. Auch der eine oder andere Promi- bzw. Politiker-Name fällt in diesem Zusammenhang immer wieder…

Neue Storno-Richtlinien eingeführt

Positiv hebt der Stadtrechnungshof die Einführung von Storno-Richtlinien hervor: "Um ungerechtfertigten und missbräuchlichen 'Beanstandungsstornierungen' entgegenzuwirken, wurden ab August 2018 technische Vorkehrungen getroffen und verstärkt auf das Vieraugen-Prinzip Bedacht genommen. Die 'Stornierbarkeit' von Organstrafmandaten wurde dahingehend geändert, dass die durch die Parkraumüberwachungsorgane erfassten Daten nur mehr ausschließlich 30 Minuten nach dem Erfassen durch diese selbst 'stornierbar' waren. Nach Ablauf der 30 Minuten war eine

'Stornierung' nur mehr am Stützpunkt durch die Gruppenkommandantin bzw. den Gruppenkommandanten möglich."

Insgesamt sieht der Stadtrechnungshof allerdings noch Verbesserungspotenzial in der Aufgabenwahrnehmung der MA 67 im Koordinationsgremium, im integrierten Managementsystem sowie im Umfang und der Analyse des von der LPD Wien zu übermittelnden Datenmaterials.