Österreich

Parlament-Geiselnehmer kommt in Anstalt

Heute Redaktion
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Bild: Koichi Sato/www.picturedesk.com

Einstimmig haben die Geschworenen am Dienstag am Wiener Landesgericht beschlossen, jenen Angeklagten in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, der im Vorjahr im Parlament eine Geisel genommen hatte. Der 34-Jährige, der glaubt, seit sieben Jahren mit der Gottesmutter Maria zusammen zu leben, war nach kurzer Beratung mit seiner Rechtsanwältin mit dem Urteil einverstanden, das damit rechtskräftig ist.

Um ein Gespräch mit dem Bundespräsidenten zu erzwingen, hatte der Asylwerber im August 2011 ein weibliches Mitglied des Sicherheitsdienstes im Parlament in seine Gewalt gebracht. Erst die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) konnte den Iraner überwältigen. Der psychiatrische Sachverständige Heinz Pfolz hatte dem Mann aufgrund von Schizophrenie sowie religiösen Wahnvorstellungen eine Zurechnungsunfähigkeit bescheinigt, aber eine ungünstige Prognose erstellt. Auch für Laien war in den beiden Prozesstagen klar, dass der 34-Jährige offensichtlich geistige Probleme hat.

Vater von Jesus und Strache

Warum er mit Heinz Fischer reden wollte, dazu machte er vor Richter Andreas Böhm und der Polizei unterschiedliche Angaben: Er wollte dem Bundespräsidenten mitteilen, dass er der Vater von Strache und Jesus sei, er wolle von ihm wissen, wo sein millionenschweres Vermögen sei, das im übrigen von der Jungfrau Maria bewacht würde. Zudem habe Österreich das Problem, kein Erdöl zu besitzen und es habe seit 32 Tagen kein WC mehr gegeben. In der kanadischen Botschaft würden sieben Geiseln festgehalten.

Am 27. August 2011 war es dem Iraner, der zu Christentum konvertiert ist, gelungen, durch die Sicherheitsschleuse in die Sicherheitszentrale des Parlaments vorzudringen. Lediglich mit drei faustgroßen Steinen und einem Buttermesser bewaffnet, verlangte er den Bundespräsidenten zu sprechen. Seinem Opfer setzte er mehrmals das Messer an, ein Pfeffersprayeinsatz zeigte keine Wirkung. Erst als die WEGA eingriff, und eine Blendgranate warf, konnte man ihn überwältigen.

Therapie auf unbestimmte Zeit

Noch immer glaubt der 34-Jährige, kein Problem zu haben und wollte wissen, wie lange er in der Einrichtung bleiben müsse. "Auf unbestimmte Zeit, bis von Ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Es liegt an Ihnen mitzuarbeiten und die Therapie anzunehmen", antwortete Richter Andreas Böhm.

APA/red