Österreich

Partys müssen künftig angemeldet werden

Am 19. Mai kehrt Österreich wieder langsam zur Normalität zurück – vorsichtig, mit Sicherheitsmaßnahmen. Was das nun für Veranstaltungen bedeutet:

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Künftig müssen Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 11 Personen angemeldet werden.
Künftig müssen Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 11 Personen angemeldet werden.
Getty Images/iStockphoto

Auf diese Nachricht haben die Österreicher seit Monaten gewartet: Die Lockdown-Zeit nähert sich ihrem Ende. Am 19. Mai soll das Land wieder hochgefahren werden. Dies verkündete die Bundesregierung vergangenen Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz. Damit es aber zu keinen Clusterbildungen kommt und die Zahlen dann wieder in die Höhe schnellen, gehen die Öffnungen mit strengen Sicherheitsvorkehrungen einher.

Dies bedeutet, dass es in einigen Bereichen beispielsweise Sperrstunden und Personenbeschränkungen geben wird, die FFP2-Maskenpficht weiter beibehalten wird sowie die Vorlage des Grünen Passes Pflicht wird. 

Kultur und Veranstaltungen

Auch für Kultur und Veranstaltungen wird es trotz Lockerungen viele Maßnahmen geben, die ein sicheres Öffnen und Beisammensein von Menschen gewährleisten sollen. Wie angekündigt sollen künftig fürs Erste Indoor höchstens 1.500 Personen (bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent) zugelassen sein. Gäste benötigen zudem fix zugewiesene Sitzplätze, wobei versetzt belegt wird. Unter freiem Himmel sind 3.000 Besucher zugelassen.

Anzeigepflichtig: Ebenso beschlossen wurde, dass künftig Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 11 Personen angemeldet werden müssen. Sofern an einer Veranstaltung mehr als 50 Personen teilnehmen, so ist hier sogar eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde einzuholen.

 Hier nun die Regeln für den Kulturbereich im Überblick:

So öffnen Kultur und Veranstaltungen

➤  Zutrittstests
➤ FFP2-Maskenpflicht
➤ Registrierungspflicht
➤  2-Meter-Abstand (außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes)
➤ Zwischen Besuchergruppen mindestens ein freier Sitzplatz
➤ Bei Veranstaltungen indoor max. 1.500 Personen & outdoor max. 3.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen)
➤ Bei Veranstaltungen indoor & outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze max. 50 Personen
➤ Für die Veranstaltungsgastronomie gelten die gleichen Regeln wie für die Gastronomie --> Keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
➤ Präventionskonzepte & Covid-19-Beauftragte erforderlich
➤ Sperrstunde 22 Uhr

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