Oberösterreich

Pensionist (75) trainierte für Hammer-Mord an Ehefrau

Mit einem Hammer und zwei Messern soll ein Pensionist seine Gattin (71) ermordet haben. Am Dienstag wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Der Angeklagte wurde mit dem Rollstuhl in den Saal gebracht.
Der Angeklagte wurde mit dem Rollstuhl in den Saal gebracht.
Team fotokerschi.at

Kurz vor 8.30 Uhr fuhr ein Rettungswagen vor dem Steyrer Landesgericht vor. Darin saß Josef H (75), der, wie berichtet, seine Gattin Rosina H. (71) am 17. Jänner bestialisch mit einem Hammer und zwei Messern getötet haben soll.

Im Rollstuhl wurde der Pensionist in den Gerichtssaal gefahren. Auffallend: Er trug keine Handschellen und winkte den Zuschauern vor Ort zu. Trotz rund 26 Grad Außentemperatur trug der Angeklagte Jeans, ein langärmeliges Hemd und seine Füße waren auch noch mit einer Decke zugedeckt.

Der Angeklagte zeigte sich geständig, meinte im Gespräch über die Tatnacht, er habe sich "von ihr erlöst." Laut Anklage hat er seine Gattin im gemeinsamen Einfamilienhaus in Aschach an der Steyr (Bez. Steyr-Land) mit einem Hammer erschlagen und danach mit Messern mehrfach auf sie eingestochen.

Der Pensionist leugnete nichts, sagte: "Wie sagt man so schön: Aus Liebe ist Hass geworden." Und im Laufe des Vormittags wurden dann noch mehr Details zu der schrecklichen Bluttat bekannt. 

    Mit zahlreichen Hammer-Schlägen und Messerstichen soll der 73-Jährige seine Frau getötet haben.
    Mit zahlreichen Hammer-Schlägen und Messerstichen soll der 73-Jährige seine Frau getötet haben.
    fotokerschi.at

    Laut eigenen Angaben konnte der Beschuldigte nie nachgeben. Wenn seine Frau vergessen hatte, die Herdplatte auszuschalten, habe er sie geschubst. Wenn sie den Schlüssel vergessen hatte, schrie er durch die Nachbarschaft. Als Rosina H. am Silvesterabend 2020 vor ihm ins Bett ging und nicht noch mit ihm bis Mitternacht gewartet hatte, habe es ihm gereicht. Er fasste einen grausamen Plan.

    Training, um stärker zuschlagen zu können

    Er gab an, dass er im Keller anfing zu trainieren. Kaum zu glauben: Er habe mit Hanteln seine Muskelkraft in den Armen gestärkt, um später kräftiger zuschlagen zu können. Wenige Tage vor der Tat holte er einen Eisenhammer und Handschuhe aus dem Keller und versteckte sie in einem Nebenzimmer, gab er zu Protokoll.

    Wurde er zunächst noch von einem vorbeifahrenden Schneepflug gestört, habe er dann am 17. Jänner gegen 2.30 Uhr die Tat umgesetzt. "Ich bin rein und hab' ihr sofort mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Sie hat sich noch aufgerichtet, vielleicht wollte sie etwas sagen", beschreibt Franz H. völlig emotionslos den Angriff. 

    Noch erschreckender waren dann seine weiteren Aussagen. So meinte er: "Ich wusste, der erste Schlag muss sitzen. Sonst ruft sie vielleicht um Hilfe." Danach hat er laut Anklageschrift dann noch mehrmals auf sie eingestochen. Das erste Messer brach sogar ab. Er holte sich ein weiteres Messer. 

    Nachdem er einen Abschiedsbrief verfasst hatte, trank der Pensionist eine selbst zusammengestellte Mischung aus 80 prozentigem Rum, Benzin aus dem Rasenmäher und Dieselöl. Sein Versuch, sich zu töten, schlug aber fehl.

    Im weiteren Verlauf der Verhandlung zeigte der Beschuldigte dann doch so etwas wie Reue. "So etwas macht man nicht. Das ist furchtbar, einfach grauenhaft. Ich hätte mich einfach scheiden lassen sollen", beteuerte er. Die lapidare Antwort auf die Frage des Richters, warum er sich denn nicht scheiden hat lassen: "Ich wollte nicht ausziehen."

    Voll zurechnungsfähig

    Laut Nachbarn und Anrainern sei der Pensionist ein Familientyrann gewesen. Er habe seine damals 12-jährige Tochter vom Essen weggeschickt, weil sie gesprochen hatte. Laut Gerichtspsychiaterin ist der Beschuldigte voll zurechnungsfähig. Er sei ein "profunder Narzisst", so Adelheid Kastner.

    Gegen Mittag wurde Josef H. dann von den Geschworenen einstimmig des Mordes für schuldig befunden. Der Richter verhängte über den 75-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Tat sei im "besonderen Ausmaß bestialisch" gewesen. 

    Josef H. nahm das Urteil an. Kurz bevor sich die Geschworenen zurückgezogen hatten, sprach der Pensionist das Schlusswort: "Mein Verteidiger hat sehr gut gesprochen. Zum Trost: Die ganzen Reichtümer kann sich niemand ins Jenseits mitnehmen."

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