Coronavirus

500 € Strafe, da Pensionist in Wien zur Apotheke ging

Ein Pensionist wandte sich aus Verzweiflung an die Caritas. Er bekam eine saftige Strafe aufgebrummt, weil er zu nah an seinem Bruder stand.

Heute Redaktion
Teilen
Der Pensionist ließ sich zur Apotheke begleiten. Jetzt muss er blechen.
Der Pensionist ließ sich zur Apotheke begleiten. Jetzt muss er blechen.
Bild: picturedesk.com

Herr S. weiß nicht weiter. Er lebt von der Mindestpension, muss monatlich mit 980 Euro auskommen. Wäre das nicht schon schwierig genug, bekam er nun per Post eine Strafverfügung. Heftige 500 Euro muss er zahlen, weil er den Mindestabstand zu seinem eigenen Bruder nicht eingehalten habe.

"Da muss ich wohl ins Gefängnis"

Der Pensionist ließ sich nämlich vor einigen Tagen zur Apotheke begleiten. Er musste sich dort seine Medikamente abholen. Auf dem Weg wurden die beiden von gleich drei Polizisten aufgehalten. Die Beamten nahmen die Personalien der Herren auf. Jetzt folgte die Strafe.

Klaus Schwertner, Geschäftsführer der Caritas, postete die Geschichte auf Twitter. Die Strafverfügung liege ihm vor. Darin steht, dass dem Pensionisten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden droht, falls er die 500 Euro nicht zahlen kann.

Herr S. soll Schwertner verzweifelt angerufen haben: "Wie soll ich das bezahlen? 500 Euro ist extrem viel Geld für mich. Da muss ich wohl oder übel 10 Stunden ins Gefängnis."

"Einspruch möglich"

Die Magistratsdirektion reagierte Freitagabend umgehend und teilte gegenüber "Heute" mit: "Wir können Herrn S. beruhigen, wir werden uns, sobald Herr S. Einspruch gegen die Strafe schriftlich bei der Strafbehörde (Bezirksamt) erhoben hat, den Fall prüfen. Wichtig ist, dass man sich nach Erhalt der Strafverfügung direkt mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzt, da bei diesem 'abgekürzten Verfahren' nur nach Einspruch des Angezeigten alle Eingaben, auch die zu Vermögen und Einkommen, gesetzlich zu überprüfen sind. Danach wird entweder der Strafsatz neu (finanziell vertretbar) angesetzt oder eingestellt." Die Sprecherin der Magistratsdirektion führt weiters aus: "Die Bezirksämter sind nicht die Polizei, die die Anzeige legt - Bezirksämter exekutieren Anzeigen und überprüfen bei Einspruch die Sachverhalte."