Österreich

Peter Seisenbacher legt Berufung gegen Urteil ein

Heute Redaktion
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Peter Seisenbacher wird nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einreichen.

Wie sein Rechtsvertreter Bernhard Lehofer am Freitag auf "APA"-Anfrage mitteilte, wurde nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Am vergangenen Montag war Ex-Judoka Peter Seisenbacher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu fünf Jahre Haft verurteilt worden.

Im kommenden Jahr wird sich daher nun der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa Seisenbacher beschäftigen. Mehr an Strafe wird der 59-Jährige in der Instanz nicht mehr bekommen, heißt es weiter.

Mädchen missbraucht

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit dem erstgerichtlichen Urteil einverstanden erklärt. Behördensprecherin Nina Bussek teilte mit, dass daher keine Strafberufung eingelegt werde.

Nach zweitägiger Verhandlung war ein Schöffensenat zum Schluss gekommen, dass Peter Seisenbacher nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hat.

Zudem wurde der 59-Jährige auch verurteilt, weil er eine 16-Jährige während eines Sommerlagers bedrängt haben soll. Die Jugendliche hatte sich in ihrer Darstellung dagegen gewehrt. Ein Erstgericht qualifizierte diesen Vorgang als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

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