Schwere Vorwürfe gegen eine 47-jährige Wienerin. Sie soll für den Tod einer pflegebedürftigen Dame verantwortlich sein – wir berichteten. Die 86-Jährige starb nach Monaten in Pflege bei der Angeklagten am 15. Juni 2025 an einer Sepsis, ausgelöst durch schlimmste Wunden.
Am Mittwoch musste sich die wasserstoff-blondierte Supermarkt-Mitarbeiterin wegen Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person vor Gericht verantworten – ihr drohten bis zu zehn Jahren Haft. Laut Staatsanwaltschaft bestand ein Pflegemissstand "massiv groben Ausmaßes", das Obduktionsgutachten sehe einen "ursächlichen Zusammenhang" zwischen den schweren Pflegemängeln und dem tragischen Tod der Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Sie war stark unterernährt, litt unter Schmerzen und hatte Wunden bis zu den Knochen", so die Anklägerin, die feststellte: "Die Frau bekam einfach nicht die Versorgung, die sie nötig gehabt hätte – der Angeklagten ging es nur ums Geld." Dem widersprach Verteidigerin Rafaela Goj (Kanzlei Flatz) vehement: "Es war kein Vorsatz da, die alte Dame wollte einfach nicht im Krankenhaus sterben und hat medizinische Hilfe abgelehnt."
Die vierfache Mutter hatte die ältere Frau aus der Nachbarschaft zwei Jahre zuvor kennengelernt, sich mit ihr angefreundet. Sie seien wie eine Familie gewesen, "das jüngste Kind der 47-Jährigen nannte die Dame sogar Oma", so die Juristin.
"Sie wollte halt nie Ärzte, da hab ich nichts machen können", jammerte die Angeklagte, die sogar das Haus der Verstorbenen überschrieben bekam und von der Frau "Mein Schutzengel" genannt worden sein will. "Das mit den Wunden ging so schnell, ich hab extra noch spezielle Pflaster gekauft", erklärte die gebürtige Serbin unter Tränen. "Ich wollte ihr helfen".
"Ich glaube Ihnen das ja, aber ab einem gewissen Punkt hätten Sie einfach reagieren müssen", stellte die Richterin fest. Da auch der Zahnzustand der Dame miserabel war, fragte sie: "Was machen Sie wenn Ihr eigenes Kind nicht Zähne putzt und das verweigert?" Die Antwort verblüffte: "Bei meinem eigenen Kind würde ich es machen", erklärte die Angeklagte.
Das Urteil: 10 Monate bedingt wegen grob fahrlässiger Tötung, nicht rechtskräftig.