Politik

Pflegeregress: Kern will Aus auch "ohne ÖVP"

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will den Pflegeregress abschaffen, egal ob "mit oder ohne ÖVP". Es gehe um 40.000 betroffene Familien.

Heute Redaktion
Teilen
Kanzler Kern besuchte am Dienstag, den 27. Juni, das Pflegeheim Haus Döbling in Wien und traf dort die vom Pflegeregress betroffene Frau Loidolt (88). Foto: BKA / Hans Hofer
Kanzler Kern besuchte am Dienstag, den 27. Juni, das Pflegeheim Haus Döbling in Wien und traf dort die vom Pflegeregress betroffene Frau Loidolt (88). Foto: BKA / Hans Hofer
Bild: zVg

Im Ministerrat am Mittwoch erhöhte Kern den Druck auf die ÖVP. "Es geht hier um 40.000 Menschen und ihre Familien, die alles verlieren, was sie sich aufgebaut haben, wenn sie zu Pflegefällen werden", so der Kanzler. Daher will die SPÖ "den Pflegeregress rasch abschaffen und wir werden das tun – mit oder ohne ÖVP."

Kern erklärte auch, dass die SPÖ einen klaren Vorschlag zur Gegenfinanzierung hat: "Jene, die Millionen erben, sind verpflichtet, einen Beitrag zu leisten." Sprich, eine Erbschaftssteuer auf Erbschaften ab einer Höhe von 1 Million Euro. Das soll einen Betrag von 100 Millionen Euro bringen. "Das lässt sich locker machen", so Kern. Man sei aber bereit, mit der VP über die Finanzierung zu reden. Sollte etwa die Bebilderung der E-Card Millioneneinsparungen bringen, würde man das unterstützen.

ÖVP-Chef Sebastian Kurz verwies beim Ministerrat auf laufende Gespräche und hofft "auf eine schnelle Einigung". Man benötige aber eine "ordentliche Finanzierung". Er verwies dabei auf Missbrauchsfälle bei der E-Card und hohe Bürokratiekosten im Gesundheitsbereich, wo man Geld lukrieren könnte.

SPÖ Wien unterstützt Kern

Die SPÖ Wien bekräftigte unterdessen, Kern beim Aus des Pflegeregress zu unterstützen. "Der Pflegeregress ist in Wirklichkeit eine Erbschaftssteuer, die leider alle trifft und nicht nur die Reichen. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden", so Landesparteisekretärin Sybille Straubinger.

Wer einen Blick in die aktuelle Statistik macht, wie sich Länder beim Zugriff auf Vermögen von Pflegebedürftigen bedienen, sieht: Der Betrag, der vom Regress ausgenommen ist, ist in Wien mit 4.000 Euro am niedrigsten. Drei Jahre lang kann gegen Hilfeempfänger bzw. zehn Jahre gegen Erben auf Vermögen zugegriffen werden. (uha)