Politik

Volksanwalt plädiert für bundesweite Lösung

Eigentlich ist der Pflegeregress seit Beginn des Jahres abgeschafft. Unter den Bundesländern herrscht allerdings nach wie vor Unklarheit.
Heute Redaktion
13.09.2021, 19:16

Der Pflegeregress wurde mit 1. Jänner eingestellt. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer auf sämtliche Forderungen gegen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verzichten sollen. Auch, wenn das an und für sich eindeutig klingt, ist es das aber nicht. So weigern sich einige Länder bzw. Städte das umzusetzen.

In Wien oder Linz stehen die Gemeinden etwa nach wie vor in tausenden Fällen im Grundbuch. Es geht um Wohnungen, die pflegebedürftige Menschen den Ländern überlassen mussten, um die jeweiligen Pflegekosten damit zu decken. Einige andere Länder (Niederösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg) haben sich wiederum aus den Grundbüchern zurückgezogen und verzichten auf die Forderungen.

Die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versteht die Aufregung nicht, wie sie am Mittwoch im Ministerrat verkündete. "Für mich ist es klar, wie das Gesetz von Bundesseite zu vollziehen ist. Wenn die Länder da fragen haben, dann können sie sich gerne an uns wenden."

Volksanwaltschaft bekrittelt "Riesendurcheinander"

"Das Angebot einer Auskunft der Ministerin ist kein hilfreicher Beitrag. Es geht ja um Rechtsunsicherheit und ich fürchte, man hat im Ministerium das Problem gar nicht erkannt", meinte Volksanwalt Günther Kräuter im Ö1-Morgenjournal dazu.

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Der Pflegeregress bezeichnet in Österreich im Fall einer geförderten Langzeitpflege einer Person den Rückgriff (Regress) der Bundesländer auf das Privatvermögen des Betroffenen und dessen Angehörigen.

Eine Verfassungsbestimmung hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2018 den Pflegeregress bundesweit eingestellt, wobei die Kosten vom Bund und den Ländern getragen werden müssen.

Hier können Sie die FAQs des Sozialministeriums zum Thema Pflegeregress downloaden >>>

Er prangert an, dass es keine einheitliche Vorgehensweise gibt. Weil man bei der Beschlussfassung des Gesetzes 2017 einen Fehler gemacht habe und entgegen einer vorherigen Ankündigung keine einheitlichen Übergangsregelungen festgelegt habe, sei nun dieses "Riesendurcheinander" entstanden.

Bundesweit einheitliche Lösung

Im Grunde gebe es nur zwei Lösungen: Entweder alle Länder verzichten auf offene Forderungen, oder es müsse eine bundesweit einheitliche Regelung geben. Aus Sicht der Volksanwaltschaft sei der jetzige Zustand jedenfalls "ein Missstand in der Verwaltung und eine Ungleichbehandlung". Das dürfe den Bürgern nicht zugemutet werden.

Deshalb fordert Kräuter eine gesetzliche Ergänzung vom Sozialministerium, um die Rechtsunsicherheit aus der Welt zu schaffen. "Niemand darf mehr zur Kasse gebeten werden, wenn es heißt, ab 1.1. ist der Pflegeregress abgeschafft", so Kräuter.

+++ Hier können Sie die FAQs zum Entfall des Pflegeregresses downloaden +++

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(red)

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