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Pistorius "Fall für Gruppenvergewaltigungen"

Heute Redaktion
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Im Prozess gegen Oscar Pistorius besteht die Anklage darauf, dass der südafrikanische Paralympics-Star eine Haftstrafe erhält. Eine Bewährungshelferin warnte, dass der Beinamputierte der Gewalt im Gefängnis schutzlos ausgeliefert wäre. Den Staatsanwalt ließ dieser Hinweis hingegen kalt.

Die Anklage will hinter Gittern sehen, die Verteidigung setzt auf Milde: Im Ringen um das Strafmaß für den wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochenen Athleten hat die Verteidigung versucht, Pistorius als verletzlichen Menschen darzustellen. Sollte der südafrikanische Paralympics-Star ins Gefängnis geschickt werden, würden ihn dort nach Ansicht seiner Verteidiger andere Häftlinge vergewaltigen.

"Fall für Gruppenvergewaltigung"

"Er wäre sicher ein Fall für solche Gruppenvergewaltigungen", sagte eine von Pistorius' Anwälten bestellte Gutachterin. Solche Gewalt sei in Südafrikas Haftanstalten an der Tagesordnung, machte sie am zweiten Tag der gerichtlichen Anhörungen zum Strafmaß für Pistorius geltend. "Ohne Beine wird er verwundbar sein, deutlich verletzlicher als ein normaler Mann", sagte Bewährungshelferin Annette Vergeer. Sie berichtete von einem Fall von Gruppenvergewaltigung, mit dem sie kürzlich im Gefängnis zu tun gehabt habe: "Wie können wir sagen, dass er dem nicht ausgesetzt sein wird?"

"Auch andere Behinderte absolvieren Haftstrafen", entgegnete Chefankläger Nel. Es bestehe keine Gefahr, dass jemand Pistorius die Beinprothesen wegnehmen würde. Der Staatsanwalt kündigte die Befragung von Zeugen an, die bestätigen könnten, dass Behinderte im südafrikanischen Strafvollzug angemessen behandelt werden können.
Pistorius hatte Anfang 2013 in seinem Haus bei Pretoria seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Er beteuert, sie mit einem vermeintlichen Einbrecher verwechselt zu haben. Vor gut einem Monat wurde er wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Nach Anhörungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft muss Richterin Thokozile Masipa jetzt das Strafmaß festlegen. Möglich wären bis 15 Jahre Haft, aber auch nur Hausarrest in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit.

 

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