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Pkw-Maut beschlossen: Das müssen wir blechen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der deutsche Bundesrat hat am Freitagvormittag die umstrittene Pkw-Maut durchgewunken, die faktisch nur für Ausländer gilt. Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried hatte bereits im Vorfeld eine Klage deswegen erwägt - diese Entscheidung könnte er heute bekanntgeben.

Als Reaktion auf das beschlossene Gesetz in Deutschland berief Leichtfried für Freitagmittag eilig eine Pressekonferenz ein, die mit Spannung erwartet wird. Dort könnte er eine Klage ankündigen, da die Pkw-Maut gegen EU-Recht verstößt. Dies sehen auch mehrere andere EU-Staaten so, Österreich ist aber bei der Protestbewegung federführend.

Konkret plant Deutschland, die Autobahn-Maut bei den eigenen Autofahrern durch eine niedrigere Kfz-Steuer auszugleichen. Ausländer hingegen sollen - abhängig von der Motorisierung - zahlen.

Was die Maut konkret bedeutet:

Für Lenker aus Deutschland

Alle Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel. Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

Für Lenker aus Österreich

Ausländer, also auch Österreicher, können ebenfalls eine Jahresmaut lösen. Zusätzlich gibt es zwei Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro (ebenfalls je nach Größe und Umweltfreundlichkeit).

Kritik und Klagsdrohungen

Nach Ansicht vieler Staaten ist dies illegal, da laut EU-Recht alle Unionsbürger gleich behandelt werden müssen. Wenn die deutschen aber durch die niedrigere Kfz-Steuer (eine Bedingung der CSU/CDU für ihre Zustimmung) unterm Strich nicht mehr zahlen, Ausländer hingegen schon, dann wäre dies eine Ungleichehandlung - und daher einklagbar.

Der ÖAMTC fordert ebenfalls eine Klage gegen Deutschland: "Österreich muss jetzt Klage gegen Deutschland einreichen, um die Diskriminierung von Österreichern zu verhindern", sagt Chef Bernhard Wiesinger. Der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer sieht hierbei in der Tiroler Tageszeitung gute Chancen: "Einer Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem EuGH kommt begründete Aussicht auf Erfolg zu."

So funktionieren die Kontrollen

Statt an Vignetten sollen alle Mautzahler über die Nummerntafel ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

Das sind die Strafen

Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.