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Pleiten, Pech und Pannen im Urlaub

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Wenn jemand eine Reise tut, dann kann er was erzählen - oder sich beschweren. 201 Reklamationen, mit denen die Arbeiterkammer heuer zu tun hatte, wurden von dieser analysiert. Demnach sorgten vor allem eine dürftige Unterbringung, verspätete oder abgesagte Flüge sowie Stornierungen für Ärger bei den Touristen. Die Anfragen hielten sich im Vergleich zum Vorjahr in etwa die Waage.

Die diesjährigen Beschwerden betrafen meist die Urlaubsländer Italien, Griechenland und Spanien. Und fast jede vierte Beschwerde (51) drehte sich um abgewohnte, ungepflegte Hotels, Schimmel im Bad oder WC. Oft war das Zimmer auch nicht so, wie versprochen: nämlich zu klein oder ohne Meerblick.

Jeder fünfte Unzufriedene (45) hatte Sorgen mit den Airlines: verspätete, abgesagte oder überbuchte Flüge, wodurch Anschlussflüge verpasst wurden. Häufig wurde auch das Gepäck beschädigt.

Stornos werden erwogen

Für knapp 19 (2011: 35) Prozent waren Stornos ein Reizthema. Zwei Drittel davon ließen die entsprechenden Gebühren überprüfen oder fragten nach, ob diese angemessen seien. So mancher war durch Berichte über eine mangelnde medizinische Versorgung in Griechenland verunsichert. Zahlreiche Beschwerden betrafen geänderte Leistungen vor der Abreise (37): etwa verschobene Termine, geänderte Abreise- und Ankunftsorte.

Einige Touristen hatten Schwierigkeiten mit der intransparenten Preisgestaltung bei Online-Buchungsplattformen. Auch Kreditkartengebühren kamen oft erst am Ende des Buchungsvorganges ans Licht.

Lesen Sie auf Seite 2 was Urlaubern wiederfahren ist und wie sie sich als Konsument schützen können!

Die Heimreise verlief für Familie M. anders, als geplant: anstrengender und mühsamer. Für eine nicht gebuchte Reise im Internet verlangt das Reiseportal Geld von Frau E. Die AK gibt Tipps, was KonsumentInnen bei einem verpatzten Urlaub oder bei Ärger mit der Buchung tun können.

Ärger mit der Heimreise

Für einen einwöchigen Urlaub Anfang Mai in Spanien buchte Frau M. Flug und Unterkunft getrennt schon im Jänner. Ende April erhielt sie von ihrer Fluglinie eine seltsame E-Mail: eine Änderungsrechnung mit null Euro. Es war eine Annullierung des Rückfluges und ein Ersatzflugangebot zwei Tage vor dem geplanten Rückflug - für Familie M. unakzeptabel!

Letztendlich brachte sie mit der Fluglinie eine Alternativbeförderung am geplanten Rückflugtag zustande, aber nicht von Jerez weg, sondern von Sevilla über Palma de Mallorca nach Wien. Die Rückreise war erheblich länger und beschwerlicher. Es entstanden auch Zusatzkosten für Mietwagen, Treibstoff und Straßenmaut. Familie M. forderte eine Ausgleichszahlung von 400 Euro pro Person bzw. Schadenersatz für nicht benötige Platzreservierungen, Telefonkosten und ihre Ausgaben rund um den Mietwagen.

Die Fluglinie überwies kommentarlos 20 Euro für die Platzreservierungen und antwortete bis jetzt nicht auf ihr Schreiben. Die AK interveniert.

Zahlen für eine nicht gebuchte Reise

Frau E. fand auf einer deutschen Buchungsplattform ein gutes Angebot nach Zypern. Um den genauen Gesamtpreis für die Pauschalreise zu erfahren, musste sie in einem ersten Schritt die Daten eingeben und das Kleingedruckte akzeptieren.

Nach Ansicht des kompletten Angebots entschied sie, doch nicht zu buchen und brach den Vorgang ab. Am nächsten Tag bekam sie eine E-Mail mit einer Rechnung über 3.878 Euro für die Reise. Irritiert kontaktierte sie das Reiseportal - ohne Erfolg. Das Unternehmen behauptet ein kostenpflichtiges Storno und fordert im Namen des Reiseveranstalters Stornogebühren von 1.551 Euro. Frau E. fühlt sich über den Tisch gezogen und nahm mit der AK Kontakt auf. Die Intervention läuft.

Ihr Urlaub war ein Flop - was Sie tun können:

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage: + Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bei Pauschalreisen bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter + Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.

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