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Po-Grapschen: Strafe für sexuelle Demütigung fix

Heute Redaktion
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Die bis zuletzt in der Regierung strittige neue Strafnorm, das heiß diskutierte Pograpschen, wird nun doch unter Strafe gestellt. Die Richter müssen künftig aber alleine entscheiden, was "entwürdigend" ist. Am Dienstag hat der Ministerrat die Strafrechtsreform beschlossen. Auch beschlossen wurde eine höhere Bestrafung für Tierquäler.

Die bis zuletzt in der Regierung strittige neue Strafnorm, das heiß diskutierte „Pograpschen“, wird nun doch unter Strafe gestellt. Die Richter müssen künftig aber alleine entscheiden, was "entwürdigend" ist. Am Dienstag hat der Ministerrat die Strafrechtsreform beschlossen. Auch beschlossen wurde eine

Es ist fix: Der Griff an den Po, also sexuelle Demütigung, wird künftig strafbar. Es droht eine Strafe von bis zu sechs Monaten Haft bzw. 360 Tagsätzen demjenigen, der "eine andere Person durch intensive Brührung einer der Geschlechtssphäre zuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt". Der Tatbestand der Vorsätzlichkeit muss prinzipiell bestehen. Die Entscheidung, was als "entwürdigend" gilt, liegt aber künftig bei den Richtern. Tätig wird die Justiz natürlich erst nach Anzeige durch das Opfer. Künftig genügt es, wenn das Opfer von sexueller Gewalt laut und deutlich "Nein" sagt.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte im Vorfeld erklärt, dass der Begutachtungsentwurf zum Po-Grapsch-Verbot zu unbestimmt formuliert sei und deshalb nicht für das Strafgesetzbuch geeignet sei.

In Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016. Laut Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist jede fünfte Frau von sexueller Gewalt betroffen. Da sei es höchste Zeit, dass auch Frauenkörper "keine Grapschflächen" seien und das kein Kavalierdelikt sein dürfe, so Heinisch-Hosek gegenüber "Ö1".
Kritik auch von SPÖ und Grüne

Die Wiener Frauenstadträtin Sandra Frauenberger unterstützte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek dabei, dass sexuelle Belästigung wie geplant als Straftatbestand aufgenommen wird: "Justizminister Brandstetter muss den sogenannten 'Po-Grapsch-Paragrafen' wie geplant in die Reform des Strafrechts aufnehmen und damit der Bagatellisierung von sexuellen Übergriffen ein Ende setzen.