Politik

Po-Grapschen wird kein Strafbestand

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:56

Groß war der mediale Wirbel in den vergangenen Wochen über den Plan der Regierung, den Paragrafen 218 zu verschärfen und damit unter anderem das Po-Grapschen als Strafbestand zu definieren. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich von dem Vorhaben allerdings am Freitag verabschiedet.

In der Samstagsausgabe der "Presse" wird bestätigt, dass die heißdiskutierten Änderungen nicht im neuen Strafgesetzbuch vorkommen werden. "Körperliche Belästigung im Bereich der sexuellen Sphäre" unter Strafe zu stellen wäre nach Erkenntnissen aus einem Begutachtungsverfahren nur schwer fassbar.

Den Weg ins neue StGB finden wird allerdings der neue Tatbestand der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" finden, der allerdings laut "Presse" noch etwas präziser ausformuliert werden muss.
 

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