Politik

Politiker-Bezüge: Kärnten könnte Bund verklagen

In Kärnten zeichnet sich ein möglicher Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Bund wegen angeblich nicht gemeldeter Nulllohnrunden ab.

Heute Redaktion
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Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ)  ist eine Klage gegen den Bund zumindest vorstellbar.
Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist eine Klage gegen den Bund zumindest vorstellbar.
Bild: Starpix

Laut Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) steht einer Klage des Landes gegen den Bund wegen Fehler bei der Abrechnung von Politiker-Bezügen nichts mehr im Wege.

Das bekräftige der Sozialdemokrat am Montag gegenüber Journalisten als er meinte, dass das Land Kärnten jetzt über einen Beschluss den Weg für eine Klage frei gemacht hätte. Auslöser einer möglichen Klage ist die Forderung des Bundes nach 48.000 Euro wegen angeblicher Nicht-Meldung von Nulllohnrunden.

Hat Kärnten 48.000 Euro zuviel an Hinterbliebene ausbezahlt?

Diese Zahlungen ergeben sich aus verpflichtenden Ansprüchen von Hinterbliebenen ehemaliger Landeshauptleute oder von deren Stellvertretern. Die Länder zahlen diese Beträge aus und erhalten sie später vom Bund zurückgezahlt und genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben: Im konkreten Fall könnte der Bund möglicherweise, aufgrund der erwähnten nicht gemeldeten Nulllohnrunden, zu viel refundiert haben.

Kärnten verlangt von Bund 53.000 Euro

Naturgemäß sieht man das in Kärnten anders. Bei einer neuerlichen Prüfung sämtlicher Berechnungen kam man im Bundesland zu dem Schluss, dass nicht Kärnten "Schulden" beim Bund hätte, sondern umgekehrt.

Laut den Berechnungen der Kärntner Landesregierung habe das Land in der Vergangenheit öfter darauf verzichtet dem Bund von Erhöhungen der Bezüge zu berichten. Berechnet man diese erhöhten Bezüge allerdings mit ein, dann würde sich ein Anspruch des Landes an den Bund in Höhe von 53.000 Euro ergeben.

Beim Bund wiederum erachtet man diese Ansprüche als bereits verjährt. Landeshauptmann Kaiser sprach am Montag auch davon, dass außergerichtliche Einigung in diesem Thema bereits gescheitert sei und rechnet damit, dass die Causa bis zum Höchstgericht gehen wird. (mat)