Bei einer stationären Lasermessung der Polizei auf der Wiener Bundesstraße in Hörsching wurden vergangenen Samstag drei Pkw-Lenker während des Fahrens rauchend angehalten. Auch Kleinkinder befanden sich zum Zeitpunkt der Polizeistreife im Auto.
Nähere Details zum Alter der Kinder und dem Strafmaß konnte man bei der Polizei auf Anfrage von "Heute" nicht sagen.
Zur Erinnerung: Neben der Gastronomie gilt seit 2018 auch in Fahrzeugen ein Rauchverbot, wenn Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren mit an Bord sind – siehe Infografik unten.
Auszug aus dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, Fassung vom 3. Juli 2022:
§ 12, Absatz 4: "Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung. Dies gilt auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
Bei einer weiteren Kontrolle der Polizei in Hörsching wurde außerdem ein Probeführerscheinbesitzer angehalten, der ein unmündiges Kind ohne Sicherheitsgurt beförderte, welches sich im Schneidersitz auf der Rückbank befand. Auf Nachfrage von "Heute" nannte die Polizei das Alter des Fahrers (19) sowie des Kindes (12).