Kärnten

Mit Blaulicht auf A2 unterwegs – Polizei fasst Lenker

In Österreich dürfen nur bestimmte Einsatzkräfte – etwa Polizei, Feuerwehr, Rettung – mit Blaulicht fahren. Das weiß nun auch ein Kärntner (24).

Michael Rauhofer-Redl
Private Pkw-Lenker dürfen kein Blaulicht verwenden, das bleibt hierzulande Einsatzkräften vorbehalten. Symbolbild.
Private Pkw-Lenker dürfen kein Blaulicht verwenden, das bleibt hierzulande Einsatzkräften vorbehalten. Symbolbild.
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Ein kurioses Delikt wurde einem 24-Jährigen aus dem Bezirk Völkermarkt zum Verhängnis. Wie die Polizei am Montag in einer Aussendung mitteilte, lenkte der Mann bereits am Donnerstag (14.07.2022) gegen 17:40 Uhr seinen Pkw auf der A2 von Klagenfurt Richtung Völkermarkt.

Blaulicht beschlagnahmt

Bei dieser Fahrt hatte er eine innen an der Windschutzscheibe montierte Blaulichtblitzanlage zumindest zwischen Haidachtunnel und Abfahrt Grafenstein in Betrieb. Der 24-jährige konnte ausgeforscht werden und wird angezeigt. Der Blaulichtbalken wurde vorläufig sichergestellt.

Wer darf in Österreich mit Blaulicht fahren?

Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO). ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger: "Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab."

Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt:
Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlichen Hilfeleistung verwendet werden. Folgende Institutionen dürfen in Österreich mit Blaulicht fahren:

► Öffentliche Sicherheitsdienste: Polizei, Gendarmerie, Asfinag-Mautaufsicht
► Militärischer Eigenschutz und Militärstreife
► Finanzverwaltung (Zollwache)
► Feuerwehr
► Rettungsdienste im Besitz von Gebietskörperschaften, des Bundesheeres oder des österreichischen Roten Kreuzes
► Fahrzeuge für die Entstörung von Richtfunk- und Koaxialkabelanlagen der BOS-Netze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktion)
► Sondertransporte (mit Bescheid) zur Transportabsicherung

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    Roland Mühlanger / picturedesk.com
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