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Polizei verhaftet Mann wegen Google-Suchverlauf

Mit dem Internet-Verlauf von Google-Suchen konnte in den USA ein Verdächtiger festgenommen werden. Sein Anwalt findet, dass dies widerrechtlich sei.

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    In den USA wurde ein Mann aufgrund seiner Google-Suchen festgenommen.
    In den USA wurde ein Mann aufgrund seiner Google-Suchen festgenommen.
    Unsplash

    Nur wenige Dinge sagen so viel über eine Person aus, wie der Verlauf ihres Internet-Browsers. Dort ist vieles zu finden: von der Arbeitsstelle über die geheimsten Ängste und Befürchtungen einer Person bis hin zu peinlichen Wissenslücken, die zu füllen versucht werden. Wie ein Gerichtsdokument aus den USA nun zeigt, ist der Internet-Verlauf aber gar nicht so privat, wie viele annehmen.

    Aus diesem Dokument geht hervor, dass Behörden ab und zu bei Suchmaschinen-Anbietern wie beispielsweise Google anfragen, um herauszufinden, welche Personen nach einem gewissen Schlagwort gesucht haben. Dies ist im August geschehen, als Michael Williams, ein Freund des Sängers und mutmaßlichen Sexualstraftäters R. Kelly, von der Polizei verhaftet wurde. Er wird verdächtigt, das Auto eines Zeugen in Kellys Prozess in Brand gesetzt zu haben.

    Zur Tatzeit vor Ort

    Laut den Gerichtsdokumenten hatten die Strafverfolger bei Google nachgefragt, wer zeitnah zur Brandstiftung nach der Adresse des Opfers gegoogelt hatte. Laut Cnet.com ist dokumentiert, dass der Tech-Konzern daraufhin die IP-Adressen jener Menschen freigegeben hat, die nach der betreffenden Adresse gesucht haben.

    Aufgrund dieser Information gelang es den Ermittlern, an eine Telefonnummer zu gelangen, die zu Williams’ Smartphone führte. Mit dieser war es möglich, den Standort des Handys zum Zeitpunkt der Brandstiftung zu eruieren. Tatsächlich zeigte sich, dass sich das Telefon zur Tatzeit in der Nähe des in Flammen aufgehenden Autos befand.

    Google stellt allerdings klar: "Um eine solche Anfrage der Polizei zu beantworten, benötigen wir einen behördlichen Vollziehungsbefehl." Außerdem bitte man die Behörden bei zu breit gefassten Anfragen, die Suche genauer einzuschränken, um die Privatsphäre der Nutzer so gut wie möglich zu schützen, aber dennoch mit den Gesetzeshütern zusammenarbeiten zu können.

    Verdächtige Suchanfragen

    Der Anwalt von Williams hat nun angekündigt, die Legalität des Vorgehens der Behörden anzufechten. Die Rechte seines Klienten seien eindeutig verletzt worden, so der Anwalt. "Stellt euch einmal vor, was passiert, wenn jeder, der in der Privatsphäre seines eigenen Hauses etwas sucht, plötzlich von der Polizei befragt werden kann." Er fügt an, dass es nicht illegal sei, nachzuforschen, wie Drogendeals ablaufen oder wie Menschen auf eine bestimmte Art und Weise sterben könnten, solange man nicht tatsächlich danach handle. Daher solle man auch nicht aufgrund einer Google-Suche verhaftet werden können.

    Dies ist im vorliegenden Fall relevant, denn nach der Festnahme von Williams erlangte die Polizei mittels eines zweiten Vollziehungsbefehls tieferen Zugriff auf den Google-Account des Verdächtigten. Dort fanden sich Suchanfragen wie: "Wo kann ich eine Maschinenpistole kaufen?", "Zeugen-Einschüchterung" und "Länder, die keinen Auslieferungsvertrag mit den USA haben".

    Dies beweise aber noch gar nichts, so der Anwalt. "Jeder Mensch kann nach allen möglichen Begriffen suchen. Das sollte noch nicht für eine Verhaftung ausreichen."