Österreich

Ab heute Polizei-Strafe bei fehlender Maske

Heute Redaktion
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Laut einer neuen Verordnung des Gesundheitsministers darf die Polizei ab Samstag bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen auch Organmandate ausstellen.

Bei Verstößen gegen Maßnahmen kann die Polizei nun laut einer neuen Verordnung des Gesundheitsministers auch Organstrafmandate verteilen. Wer keine Schutzmaske trägt, dem droht eine Strafe von 25 Euro. Das Nichteinhalten von Ausgangsbeschränkungen kostet 50 Euro.

Die Schutzmaskenpflicht gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in dann wieder geöffneten Geschäften erst ab kommenden Dienstag. Auch bei anderen Verstößen sind 50 Euro fällig, wie etwa beim Betreten von unter Quarantäne gestellten Gebieten.

"Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem COVID-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu", sagte ein Sprecher des Ministeriums zur APA.

Kontrollen in den Öffis erlaubt

Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den Öffis und in den Geschäften durchzuführen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Bisher war unklar, wer etwa in Zügen oder U-Bahnen kontrolliert, ob Schutzmasken tatsächlich getragen werden. Sowohl die ÖBB als auch die Wiener Linien sahen keine Möglichkeit, dies zu überprüfen.