Nächster Erfolg vor Gericht

Polizeichef Takacs knallhart – zwingt FPÖ in die Knie

Erst im Juli musste die FPÖ eine Aussage gegen Bundespolizeidirektor Takacs widerrufen. Nun wurde eine weitere einstweilige Verfügung erlassen.

Lukas Leitner
Polizeichef Takacs knallhart – zwingt FPÖ in die Knie
Polizeichef Michael Takacs (l. sein Anwalt Oliver Scherbaum) brachte erneut Klage gegen die FPÖ ein.
Picturedesk; Legalhouse; "Heute"-Collage

Bereits im Juli kam es zu einer gerichtlichen Verhandlung zwischen Bundespolizeidirektor Michael Takacs und führenden Personen der FPÖ – darunter etwa FPÖ-Chef Herbert Kickl und Generalsekretär Michael Schnedlitz. Damals handelte es sich um eine Aussage der freiheitlichen Partei, dass Takacs sich mehrfach mit dem flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek getroffen habe und in Russlandspionage involviert sei.

Folglich zog der Bundespolizeidirektor vor Gericht und die FPÖ musste ihre Aussage noch im Juli widerrufen – "Heute" berichtete ausführlich.

Takacs klagt erneut

Nun aber muss sich die FPÖ erneut vor dem Wiener Handelsgericht verantworten. Denn FPÖ-Sicherheitssprecher Christian Lausch hat in einer Presseaussendung behauptet, dass die Bestellung von Michael Takacs zum Bundespolizeidirektor ein "einziger Skandal" sei.

Als Grund nannte Lausch, dass Takacs die dienstrechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung dieser Funktion nicht erfüllen würde und seine einzig ausschlaggebende Qualifikation die tiefe Verwurzelung in der ÖVP gewesen sei.

Takacs brachte deshalb mit der Hilfe des Rechtsanwalts Oliver Scherbaum von "Legalhouse" erneut Klage ein und begehrte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Aus Sicht des Top-Juristen sei die Aussage nämlich ehrenrührig und kreditschädigend. Das Handelsgericht Wien hat Christian Lausch und dem freiheitlichen Parlamentsklub als Medieninhaber des OTS-Kanals nunmehr mittels einstweiliger Verfügung verboten, die inkriminierte Behauptung zu verbreiten, so Scherbaum auf Anfrage zu "Heute".

FPÖ zweifelte an Qualifikation

Konkret fing sich Lausch wegen jener Passage in der Presseaussendung eine Klage ein: "Takacs Bestellung allein war schon ein einziger Skandal, da er weder über den sogenannten 'Offizierskurs', also die für die Verwendungsgruppe E1 notwendige Grundausbildung, noch über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften verfügt und sogar seine Masterarbeit an der Donau-Universität Krems unter Plagiatsverdacht stand. Einzig ausschlaggebende 'Qualifikation' dürfte seine tiefe Verwurzelung in der ÖVP gewesen sein."

Besonders interessant sei laut Jurist Scherbaum folgende Würdigung des Gerichts: "Nach den Feststellungen erfüllt der Kläger (Anm.: Takacs) die erforderlichen Qualifikationen für die Ausübung der Tätigkeit als Leiter der Bundespolizeidirektion im Bundesministerium für Inneres. Er ist nach dem Beamtendienstrechtsgesetz zur Führung der Bezeichnung als General bzw. als Bundespolizeidirektor berechtigt. Die Äußerungen der Beklagten in der Pressemitteilung vom 15.8.2023 waren somit unwahr."

Nächster Prozess schon im Oktober

Weiters erläuterte das Gericht, dass es entgegen der Darstellung der FPÖ nicht nur um das vermeintlich unberechtigte Führen des Titels General durch Takacs gehe. Sondern von Seiten der FPÖ wird dem Bundespolizeidirektor per se der Vorwurf erhoben, er verfüge nicht über die erforderlichen Qualifikationen. Seine Bestellung zu diesem Posten sei also nicht berechtigt erfolgt, sondern nur aufgrund seiner tiefen Verwurzelung in der ÖVP.

"Darin ist jedenfalls der Vorwurf eines unehrenhaften Verhaltens zu erblicken und diese Äußerung ist auch geeignet, den Erwerb bzw. das Fortkommen des Klägers zu beeinträchtigen und seinem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden, sodass ein Einfluss auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung dieser Person bestehen kann", so die Justiz.

Der nächste Prozess zwischen Bundespolizeidirektor Michael Takacs und der FPÖ sowie dem Abgeordneten Christian Lausch soll bereits im Oktober stattfinden.

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    Starpix / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Bundespolizeidirektor Michael Takacs hat erneut Klage gegen die FPÖ eingereicht, nachdem diese in einer Presseaussendung behauptet hatte, dass seine Bestellung ein "einziger Skandal" sei
    • Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Verbreitung dieser Behauptung untersagt
    • Laut Gericht erfüllt Takacs die erforderlichen Qualifikationen für seine Position, und die Aussagen der FPÖ waren demnach unwahr
    • Der nächste Prozess ist für Oktober geplant
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