Niederösterreich

Polizist (54) überfahren – Mordanklage gegen Ehefrau

Auf einem Campingplatz bei Wr. Neustadt war ein 54-Jähriger von seiner Gattin überfahren worden. Die Staatsanwaltschaft brachte nun Mordanklage ein.

Erich Wessely
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Das sichergestellte Auto.
Das sichergestellte Auto.
Thomas Lenger

Im Fall um eine Frau, die im August 2019 auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) ihren bei der Polizei tätigen Ehepartner mit einem Auto überfahren haben soll, ist Anklage wegen Mordes eingebracht worden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt entschied sich zu diesem Schritt, bestätigte Sprecher Erich Habitzl am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung "Kurier".

Noch kein Prozesstermin

Die Anklageschrift sei noch nicht rechtskräftig, betonte Habitzl. Daher gibt es auch noch keinen Prozesstermin.

Der Entscheidung der Behörde waren monatelange Ermittlungen und eine juristische Meinungsverschiedenheit vorausgegangen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft einen auf grob fahrlässige Tötung lautenden Strafantrag eingebracht. Dieser war vom Landesgericht Wiener Neustadt zurückgewiesen worden. Unter anderem deshalb, weil die Verdachtslage wegen Mordes von der zuständigen Richterin als dringend eingestuft worden war.

Toter am Campingplatz entdeckt

Gegen diese Entscheidung legte wiederum die Anklagebehörde Beschwerde ein. Dieser wurde allerdings vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge gegeben.

Der 54-jährige Polizist war am Abend des 13. August 2019 leblos auf einem Campingplatz in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Der Wiener war laut Obduktion an einer Lungenquetschung gestorben.

Das Ermittlungsverfahren drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob ein Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt vorliegt. Die zum Tatzeitpunkt 56-Jährige soll den Pkw nach einem Streit mit ihrem Mann im alkoholisierten Zustand in Betrieb genommen haben. Bei einer Befragung sprach die Beschuldigte davon, dass sie "das Überrollen eines Widerstandes gespürt" habe.

Mehrere Gutachten

Zur Klärung der Umstände gab die Staatsanwaltschaft mehrere Gutachten in Auftrag. Eingeholt wurden u.a. Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk und eines Verkehrssachverständigen.

Die Resultate ließen einiges an Deutungsspielraum übrig. Der Mann könnte sowohl von hinten als auch von vorne überfahren worden sein, lautete der Tenor. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der 54-Jährige im Zuge eines Wendemanövers seiner Ehefrau in der Dunkelheit übersehen wurde. Die Beschuldigte hatte knapp ein Promille Alkohol intus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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