Niederösterreich

Polizist überfahren – Mordanklage gegen Gattin möglich

Im August 2019 war ein Polizist auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld überfahren worden. Der Ehefrau droht womöglich eine Mordanklage.

Erich Wessely
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Mit diesem Auto wurde der Mann überfahren.
Mit diesem Auto wurde der Mann überfahren.
Thomas Lenger

Im Fall um eine Frau, die im August 2019 auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) ihren bei der Polizei tätigen Ehepartner mit einem Auto überfahren haben soll, ist eine Anklage wegen Mordes möglich. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt prüft laut Sprecher Erich Habitzl das weitere Vorgehen, nachdem ein auf grob fahrlässige Tötung lautender Strafantrag durch das Landesgericht Wiener Neustadt zurückgewiesen worden war.

Gegen diese Entscheidung hatte die Anklagebehörde zunächst Beschwerde eingelegt. Dieser wurde allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht Folge gegeben, wie Birgit Borns, die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, der APA bestätigte.

Zurückweisung des ursprünglichen Strafantrags

Über die neuen Erkenntnisse in dem Langzeitfall hatte auch die "Krone" berichtet. Die Zurückweisung des ursprünglichen Strafantrags war erfolgt, weil die Verdachtslage wegen Mordes von der zuständigen Richterin als dringend eingestuft worden war.

Der 54-jährige Polizist war am Abend des 13. August 2019 leblos auf einem Campingplatz in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Der Wiener war laut Obduktion an einer Lungenquetschung gestorben - mehr dazu hier.

Tatrekonstruktion am Campingplatz
Tatrekonstruktion am Campingplatz
Thomas Lenger

Das Ermittlungsverfahren drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob ein Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt vorliegt. Die zum Tatzeitpunkt 56-Jährige soll den Pkw nach einem Streit mit ihrem Mann im alkoholisierten Zustand in Betrieb genommen haben. Bei einer Befragung sprach die Beschuldigte davon, dass sie "das Überrollen eines Widerstandes gespürt" habe.

Gutachten mit Interpretationsspielraum

Zur Klärung der Umstände gab die Staatsanwaltschaft mehrere Gutachten in Auftrag. Eingeholt wurden u.a. Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk und eines Verkehrssachverständigen.

Die Resultate ließen einiges an Deutungsspielraum übrig. Der Mann könnte sowohl von hinten als auch von vorne überfahren worden sein, lautete der Tenor. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der 54-Jährige im Zuge eines Wendemanövers seiner Ehefrau in der Dunkelheit übersehen wurde. Die Beschuldigte hatte knapp ein Promille Alkohol intus.

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