Niederösterreich

Polizist überfahren – Mordprozess gegen Frau Ende Juni

Jene Frau, die im August 2019 auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld ihren Ehepartner mit einem Auto überfahren haben soll, muss vor Gericht.

Erich Wessely
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Mordprozess: Mit diesem Auto wurde Mann überfahren.
Mordprozess: Mit diesem Auto wurde Mann überfahren.
Thomas Lenger

Der Fall um eine Frau, die im August 2019 auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) ihren bei der Polizei tätigen Ehepartner mit einem Auto überfahren haben soll (mehr dazu hier), hat am 29. Juni in Wiener Neustadt ein juristisches Nachspiel. Die Beschuldigte muss sich wegen Mordes vor Geschworenen verantworten, teilte Gerichtssprecherin Birgit Borns am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

Staatsanwaltschaft brachte Anklage ein

Die Staatsanwaltschaft hatte im März eine entsprechende Anklageschrift eingebracht. Der Entscheidung der Behörde waren monatelange Ermittlungen und eine juristische Meinungsverschiedenheit vorausgegangen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft einen auf grob fahrlässige Tötung lautenden Strafantrag formuliert. Dieser war vom Landesgericht Wiener Neustadt zurückgewiesen worden. Unter anderem deshalb, weil die Verdachtslage wegen Mordes von der zuständigen Richterin als dringend eingestuft worden war.

Gegen diese Entscheidung legte wiederum die Anklagebehörde Beschwerde ein. Dieser wurde allerdings vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge gegeben.

Der 54-jährige Polizist war am Abend des 13. August 2019 leblos auf einem Campingplatz in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Der Wiener war laut Obduktion an einer Lungenquetschung gestorben.

Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt?

Das Ermittlungsverfahren drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob ein Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt vorliegt. Die zum Tatzeitpunkt 56-Jährige soll den Pkw nach einem Streit mit ihrem Mann im alkoholisierten Zustand in Betrieb genommen haben. Bei einer Befragung sprach die Beschuldigte davon, dass sie "das Überrollen eines Widerstandes gespürt" habe.

Zur Klärung der Umstände gab die Staatsanwaltschaft mehrere Gutachten in Auftrag. Eingeholt wurden u.a. Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk und eines Verkehrssachverständigen.

Die Resultate ließen einiges an Deutungsspielraum übrig. Der Mann könnte sowohl von hinten als auch von vorne überfahren worden sein, lautete der Tenor. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der 54-Jährige im Zuge eines Wendemanövers seiner Ehefrau in der Dunkelheit übersehen wurde. Die Beschuldigte hatte knapp ein Promille Alkohol im Blut.

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