Politik

Polizisten dürfen Identitären-Mitglieder sein

Es ist den Beamten des Innenministeriums nicht untersagt, Mitglied bei den rechtsextremen Identitären zu sein.

Heute Redaktion
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Polizisten dürfen Mitglieder bei den Identitären sein.
Polizisten dürfen Mitglieder bei den Identitären sein.
Bild: picturedesk.com/APA

Die Identitären werden als rechtsextrem eingestuft. Der Verfassungsschutz schreibt im Jahresbericht 2017, die Aktivisten seien insbesondere seit dem Jahr 2015 durch "zahlreiche islam-, fremden- und asylfeindliche Aktionen" aufgefallen, die "für Aufmerksamkeit und Polarisierung im öffentlichen Raum" gesorgt hätten.

Zum Thema: 4 Dinge, die du über die Identitären wissen musst

Polizist und Mitglied der Identitären zu sein, ist zunächst aber kein Problem, wie aus einer Anfragenbeantwortung durch Innenminister Wolfgang Peschorn hervorgeht, die "Heute.at" vorliegt.

Mehrere Spender

Bei 13 Bediensteten im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres bestehe ein "begründeter Verdacht, dass sie in Kontakt mit der IBÖ stehen könnten", heißt es in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von Peter Pilz (Jetzt).

Nach derzeitigem Stand hätten fünf Personen an die Identitären gespendet. Vier Personen, eine davon in Polizeiausbildung, sollen mehr als einmal gespendet haben und "Mitglieder" bei den Identitären sein. "Die Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen", schreibt der Minister.

Die Identitäre Bewegung in Österreich (IBÖ) besteht seit 2012 und geht von der "europäischen Kultur" aus, deren Identität vor allem von einer Islamisierung bedroht sein soll. Die "IBÖ" wird vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft. Das Logo der Organsiation ist der griechische Buchstabe Lambda. Er wird in gelb auf schwarzem Hintergrund dargestellt.

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Und, so Peschorn: "Eine bloße 'Mitgliedschaft' zu einer Gemeinschaft ist strafrechtlich nur relevant, soweit durch diese eine Gesetzesverletzung verwirklicht wird. Für die Ergreifung von dienst- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ist das Vorliegen eines individuellen schuldhaften und vorwerfbaren Verhaltens erforderlich."

Das dürfen Anwärter

Alle Bewerber für den Polizeidienst werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Bei Auffälligkeiten kann es nach einer internen Überprüfung zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren kommen."Das Vorliegen einer rechtskräftigen und nicht getilgten Verurteilung stellt im Aufnahmeverfahren grundsätzlich einen Ausschließungsgrund dar", schreibt Peschorn.

"Unter den Augen des Innenministers konnte sich mit den Identitären eine rechtsextreme Organisation in der Polizei festsetzen", kommentiert Peter Pilz. "Damit hat die Polizei jetzt einen inneren Feind: die Identitäre Bewegung und ihre Hintermänner in der FPÖ." Der Jetzt-Mandatar Pilz erwartet vom Innenminister sofortiges Handeln: "Extremisten als Polizisten – das geht nicht. Alle Extremisten, egal ob in Ausbildung oder schon im Polizeidienst, müssen raus aus der Polizei."

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