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Porno-Clip auf Whatsapp – "nun ganzes Erspartes weg"

Aus Spass verschickte ein Schweizer ein Video in eine Whatsapp-Gruppe. Wenig später erhielt der 21-Jährige eine Anzeige wegen harter Pornografie. 

20 Minuten
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Nach dem Verschicken des Video droht einem Schweizer nun eine saftige Geldstrafe
Nach dem Verschicken des Video droht einem Schweizer nun eine saftige Geldstrafe
Bild: iStock

"Das Ganze hätte ein doofer Spaß unter Kollegen sein sollen – endete jedoch böse", sagt M. ( Name geändert) gegenüber dem Schweizer Medium "20 Minuten". Anfang 2020 war der junge Schweizer (21) Teil einer rund 200-köpfigen Whatsapp-Gruppe mit dem Namen "lach mal": "In dem Chat schicken sich die Teilnehmer kurze Videos, die teils auch auf Social Media kursieren." Manchmal seien es dumme Spassvideos von Tieren gewesen – manchmal beinhalteten sie aber auch anzügliche oder gewaltdarstellende Inhalte. Auch M. verschickte dort Videos oder leitete diese in seinem Umfeld weiter – bis jemand aus der Gruppe einen der Chat-Freunde verpfiff: "Als mein Kollege sein Handy den Behörden abgeben musste, meldete ich mich auch freiwillig bei einem Polizeiposten, da ich eines der Videos weitergeleitet hatte."

Dort sei er verhört worden – und musste sich vier Monate später vor dem Bezirksgericht verantworten. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sieht man im Video, wie ein Bub einen Display betrachtet, auf dem ein Porno läuft. Als ihm jemand die Hosen runterzieht, ist sein erigierter Penis zu sehen. M. habe das Video schlicht amüsant gefunden: "Ich sehe ein, dass es geschmacklos ist, aber ich habe mir in diesem Moment nichts dabei gedacht und es meinen Freunden mit einem Klick weitergeleitet – es waren keinerlei böse oder sexuelle Absichten im Spiel." Zu diesem Entschluss kam auch das Bezirksgericht: Er wurde in allen Punkten freigesprochen.

"Die Strafe ist eine finanzielle Katastrophe"

Das Urteil wurde jedoch von der zuständigen Staatsanwältin angefochten und kam ans Zürcher Obergericht – vor einem Monat folgte dessen Entscheid: M. wurde schuldig gesprochen und kassierte eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Franken – die jedoch mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird. Einschneidender sind die Gerichtsgebühren, welche von ihm bezahlt werden müssen: Vorverfahren und weitere Kosten betragen 4.500 Franken, zusätzlich dazu kommen die Verteidigungskosten, welche zurückgezahlt werden müssen, von rund 7.500 Franken.

Gesamthaft ist dies eine Summe von 12.000 Franken – für den 21-Jährigen eine grosse Summe: "Es war für mich ein riesiger Schock: Das bringt mich um mein ganzes Erspartes, da ich selbstständig bin, ist es eine finanzielle Katastrophe. Ich verstehe nicht, wieso ich erst freigesprochen werde und eine Genugtuung bekomme, nun aber angezeigt werde und eine so hohe Strafe erhalte." Sein Anwalt Patrick Götze halte das Urteil ebenfalls für komplett unverhältnismäßig, wie dieser auf Nachfrage bestätigt. "Ich will das Urteil anfechten – doch ich könnte mir eine Niederlage vor dem Bundesgericht nicht leisten, das wäre zu teuer", so M.

"Es ist wichtig, dass man jungen Menschen mitteilt, was im Internet verboten ist"

"Mit einem einzigen unbedachten Klick brockte ich mir ein Jahr voller Unsicherheiten, Kosten und Ängste ein." M. sei es wichtig, dass man deswegen die Leute für die Thematik sensibilisiert: "Fast alle meine Kollegen sind in Chats drin, in denen regelmäßig solche Videos kursieren. Die wenigsten wissen aber, dass sie sich mit dem alleinigen Besitz oder dem Weiterleiten dieser Clips strafbar machen."

Es komme immer wieder vor, dass Personen angezeigt werden, weil sie ein Video mit hartem pornografischen oder gewalttätigen Inhalt weiterleiteten, ohne sich der Strafbarkeit dieser Handlung bewusst zu sein, sagt Nina Hobi von der Präventionsstelle Jugend und Medien. "Auch wenn es keine Absicht war, handelt es sich gemäss Gesetz dann um Besitz, Inverkehrbringen und Zugänglichmachen illegaler Pornografie." Dabei schütze auch Unwissenheit nicht vor Strafe.

Eltern sollen Aufklräung betreiben

Die Gründe, wieso Jugendliche und junge Erwachsene Pornografie mit strafbaren Inhalten weiterverbreiten, seien verschieden: "Es geht dabei um Status, man möchte den anderen zeigen, was man gefunden hat. Es entsteht eine Dynamik, bei der es darum geht, wer ein noch besseres Video gefunden hat." Das sehe man auch bei Gewaltvideos, die oft kursieren, sagt die Expertin. "Es gehört in dieser Generation dazu, Sachen aus dem Internet weiterzuleiten – auch ohne bösen Hintergedanken."

Pornografie sei oft nicht das Erste, was die Eltern ansprechen. "Es ist wichtig, dass man jungen Menschen mitteilt, was im Internet verboten ist – beispielsweise durch Präventionskampagnen, damit die Jugendlichen unabhängig von den Erziehungspersonen an diese Infos gelangen."

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