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Positiv-Test: Serbischer Beamter widerspricht Djokovic
Novak Djokovic wartet auf die Berufung gegen die Annullierung seines Visums. Nun widersprach ein serbischer Beamter den Angaben des Tennis-Stars.
Der serbische Weltranglisten-Erste im Tennis reiste am 5. Jänner mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung nach Australien. Einwanderungsminister Alex Hawke entzog dem Serben am Freitag zum zweiten Mal das Einreisevisum. Der ungeimpfte Tennis-Star stelle ein gesundheitliches Risiko dar, begründete der Minister seine Entscheidung.
Verwirrung nach Positiv-Test
Djokovic hatte zunächst noch eine medizinische Ausnahmegenehmigung erhalten, die von den Grenzbeamten allerdings nicht als ausreichend angesehen wurde. Die Genehmigung stütze sich auf einen positiven PCR-Test vom 16. Dezember. Dieser warf allerdings Fragen auf, schließlich war Djokovic am Tag danach noch bei zwei Veranstaltungen anwesend und gab am 18. Dezember der französischen "L´Equipe" ein Interview inklusive Fotoshooting. Dafür entschuldigte sich der Tennis-Star später.
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Zoran Gojkovic, der zuständige serbische Gesundheitsbeamte und Mitglied des serbischen Coronavirus-Krisenteams, vermeldete derweil, dass der Positiv-Test tatsächlich am 16. Dezember stattgefunden habe. "Der Test ist absolut gültig", erklärte Gojkovic. Dies sei auch durch den Zeitstempel belegt. Das positive Ergebnis wurde am 16. Dezember nach 20 Uhr generiert.
Beamter widerspricht Djokovic
Gleichzeitig widersprach der Beamte den Angaben des Tennis-Stars bezüglich der Benachrichtigung. Djokovic erklärte, erst am 17. Dezember von seinem Positiv-Test erfahren zu haben. Allerdings sei die Benachrichtigung noch am Abend des 16. Dezembers erfolgt.
"Sie müssen Novak Djokovic fragen, wann er seinen Posteingang geöffnet und die E-Mails gelesen hat. Ich kann nur sagen, dass er ein gültiges Dokument hat und dass es an diesem Tag spät abends in seinem Posteingang eingelangt ist", schilderte Gojkovic bei "CNN". "Was er danach getan hat, kann ich nicht sagen - das ist eine Frage, die man ihm stellen muss", ergänzte der Gesundheitsbeamte.
Ein Regierungssprecher bekräftigte danach: "Es ist unmöglich, dass er die Benachrichtigung nicht erhalten hat. Es ist unmöglich, dass sie einen Tag später angekommen ist."
Ob Djokovic am Montag bei den Australian Open an den Start gehen darf, muss nun ein Bundesgericht entscheiden. Die Verhandlung ist für Sonntag, 9.30 Uhr australischer Zeit (Samstag, 23.30 Uhr in Österreich) angesetzt.