Die Präsidentschaftskandidaten von SPÖ, ÖVP und Grünen, sowie die unabhängige Irmgard Griss, haben sich am Montag auf ein Fairnessabkommen geeinigt. Kernpunkt der Vereinbarung ist die Einhaltung eines "respektvollen, sachlichen Stils". FPÖ-Kandidat Norbert Hofer hat sich diesem Deal nicht angeschlossen.
Die Präsidentschaftskandidaten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen, sowie die unabhängige und Riochard Lugner (unabhängig), werden auf den Wahlzetteln der Hofburg-Wahl stehen. Das ist seit Mittwoch fix.
Auf dem Stimmzettel für die Bundespräsidentschaftswahl am 24. April stehen sechs Kandidaten: Irmgard Griss, Norbert Hofer, Rudolf Hundstorfer, Andreas Khol, Richard Lugner und Alexander Van der Bellen haben ausreichend - also mehr als 6.000 - Unterstützungserklärungen vorgelegt, bestätigte die Bundeswahlbehörde. Robert Marschall, der ebenfalls den Wahlvorschlag einreichte, erreichte nicht die nötige Stimmenzahl.
Die Zahl der Unterstützer hat für die Reihung auf dem Stimmzettel keine Relevanz. Bei der Bundespräsidentschaftswahl werden die Kandidaten auf dem Stimmzettel strikt nach Alphabet angeführt.
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Laut dem Fairnessabkommen einigten sich alle Kandidaten außer Hofer (FPÖ) "in ihren Aktivitäten persönliche Angriffe, Diffamierungen, ehrenrührige Behauptungen, persönliche Herabsetzungen" unterlassen.
Zudem verpflichteten sie sich, Respekt vor der Privatsphäre der anderen Kandidaten zu üben sowie das Verbreiten "falscher Tatsachen, irreführender Behauptungen und unrichtiger Darstellungen" sowie jegliche Art des "Dirty Campaigning" zu unterlassen. Zeitplan. Die Kandidaten einigten sich darauf, dass die Intensivphase des Wahlkampfs erst vier Wochen vor dem Wahltermin am 23. April beginnen darf.
Plakate. Plakatierung sowie das Schalten von Inseraten dürfen nicht vor dem 28. März erfolgen. Kleine Plakate dürfen schon vier Tage früher affichiert werden. Was die Anzahl der Plakatflächen betrifft, einigte man sich auf maximal 2.250 Groß- und max. 20.000 Kleinflächen.
Spenden. Sämtliche Einnahmen aus Spendengeldern und sonstige für den Wahlkampf erhaltene Zuwendungen sollen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz veröffentlicht werden. Sämtliche Geld- und Sachspenden mit einem Wert von über 3.500 Euro werden samt Name und Anschrift des Spenders regelmäßig, und spätestens eine Woche vor der Wahl auf den Homepage der Kandidaten und deren Unterstützern veröffentlicht. Eine vollständige Spendenliste mit einem Wert von über 3.500 Euro muss samt Name und Anschrift binnen zwei Wochen nach der Wahl veröffentlicht werden.
Berichterstattung. Die Kandidaten verpflichten sich zu "Ausgewogenheit". Medien werden um "eine ausgewogene und faire Berichterstattung" gebeten.
Konflikte. Die nicht einvernehmlich lösbaren Fragen sollen einem Schiedsgremium vorgelegt werden, das aus Vertretern jeder Vertragspartei zusammengesetzt ist. Den Vorsitz soll eine “anerkannte Persönlichkeit” führen, die einvernehmlich bestellt wird.