Politik

Prater, Casino, Fitness: Das sperrt am 29. Mai auf

Neben Hotels, Bädern und Hütten dürfen auch Fitnessstudios am 29. Mai wieder aufsperren. Details dazu gibt's hier.

Teilen
Vergnügungsparks dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
Vergnügungsparks dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
picturedesk.com

Nach anfänglicher Verwirrung stellte das Gesundheitsministerium am Mittwoch per Aussendung klar, was nun alles am 29. Mai wieder aufsperren darf. Die Liste ist lang und beinhaltet auch Fitnessstudios. Was alles wieder aufsperrt:

Hotels, Bäder, Hütten

Beherbergungsbetriebe können ab 29. Mai wieder aufsperren. Dazu zählen auch Wanderhütten. Freibäder, Hallenbäder und Seebäder dürfen ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen. Für Bäder gibt es besondere Empfehlungen, die etwa die Filtration und den Wasseraustausch in Becken und Badeseen betreffen.

Freizeitbereich

Im Freizeitbereich dürfen ebenfalls viele Einrichtungen wieder öffnen: Schaustellerbetriebe, Freizeitparks, Vergnügungsparks sowie Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos, Museumsbahnen, Schaubergwerke, Ausflugsschiffe und Seil- sowie Zahnradbahnen

An Schulungen und Bildungsveranstaltungen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Und – da werden sich viele freuen – auch Hobbysport ohne Kontakt im Inneren wird wieder erlaubt. Heißt: Fitness-Studios dürfen aufsperren. Hier gilt ein Mindestabstand von 2 Metern. Die genauen Richtlinien dafür sind allerdings noch nicht fertig.

Kunst und Kultur

Kunst- und Kulturveranstaltungen sind ab 29. Mai wieder erlaubt, mit einer Begrenzung von bis zu 100 Personen. Die Details dafür werden ebenfalls noch erarbeitet. Der Mindestabstand von einem Meter und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben aber Voraussetzung für alles.

Mehr zum Thema