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Preiskampf: Bestpreisklausel für Hotels wird fallen

Heute Redaktion
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Bild: Grand Hotel Wien

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der Hoteliers jubeln lassen wird: Die sogenannte Bestpreisklausel bei Online-Buchungen soll fallen.

Bisher haben Buchungsportale wie etwa booking.com oder HRS Hotels untersagt, Zimmer auf deren eigener Homepage billiger anzubieten, als auf dem Portal. Doch damit wird bald Schluss sein.

Gesetzeslage hinkt hinterher

Diese Praxis geht auf die Anfänge des Internets zurück, als noch kaum online gebucht worden ist und Webseiten sich als neue Partner von Beherbergungsbetrieben etablieren wollten. Mittlerweile werden jedoch mehr als die Hälfte der Zimmer im Internet gebucht: Die Portale kassieren dafür entsprechende Provisionen und verlangen unter anderem, dass sie das letzte verfügbare Zimmer vergeben dürfen.

Diese Rechtslage räumt einem Buchungsportal mehr Rechte ein, als dem Hotel selbst, kritisiert Mitterlehner: "Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten. Auf der eigenen Homepage ist es ihnen aber untersagt. Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeutet in der Praxis eine Schieflage zugunsten von Buchungsplattformen."

Domino-Effekt

In Frankreich und ist die Bestpreisklausel bereits gefallen, in Österreich soll es Ende des Jahres so weit sein. Auch weitere europäische Länder wie etwa Italien planen derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung.